Das kann mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen.
Lohnsteuer: Mit dem Dienstwagen zum Kunden
Unsere Mitarbeiter fahren mit ihrem Dienstwagen jeweils von zu Hause aus zu den Kunden. Müssen wir die 1-%-Regelung um 0,03 % des Listenpreises des Dienstwagens erhöhen, weil der Geschäftssitz des Kunden für die Dauer des auswärtigen Einsatzes zum Arbeitsort wird?
Lohnsteuer: Fahrten zum Kunden stellen Dienstreisen dar
Antwort: Nein, das kann das Finanzamt nicht von Ihnen verlangen. Der Grund: Die Fahrten zum jeweiligen Kunden stellen Dienstreisen dar. Das gilt selbst dann, wenn der Mitarbeiter längerfristig am Geschäftssitz des Kunden tätig wird. Dieser Einsatzort wird nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte (BFH, Urteil vom 10.7.2008, Az. VI R 21/07, veröffentlicht am 17.9.2008).
Lohnsteuer: Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden
Eine regelmäßige Arbeitsstätte ist nach diesem Richterspruch erst dann anzunehmen, wenn der Einsatzort auf Dauer angelegt ist. Nur dann kann sich der Mitarbeiter auf die immer gleichen Fahrtstrecken einstellen und versuchen, seine Fahrtkosten zu senken, indem er ggf. an den Einsatzort umzieht. Steht jedoch von vornherein fest, dass der Mitarbeiter nach einigen Wochen bzw. Monaten an seinen Arbeitsplatz im Unternehmen zurückkehrt, handelt es sich zwar um einen längerfristigen, letztlich aber trotzdem nur vorübergehenden Einsatz beim Kunden.