Denn auch diese Zahlungen stellen für den Mitarbeiter steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Allerdings kann er diese Kosten als Werbungskosten geltend machen (FG Baden- Württemberg, 6.3.2007, 4 K 280/06).
Lohnsteuer: Wie Sie eine Outplacementberatung finanzieren können
Falls Sie eine Outplacementberatung finanzieren wollen, sollten Sie als Arbeitgeber den Beratervertrag schließen. Denn nur so bekommen Sie eine auf Ihr Unternehmen ausgestellte Rechnung, die Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Bei einer auf den Mitarbeiter ausgestellten Anwaltsrechnung haben Sie diese Möglichkeit nicht. Achten Sie zudem darauf, dass die Zusatzleistungen höchstens 50 % der eigentlichen Abfindung ausmachen. Andernfalls riskieren Sie den Verlust der begünstigten Besteuerung nach der Fünftelregelung für die Abfindung (BStBl I 2004, Seite 633).