Lohnpfändungen – Wenn die Zwangsvollstreckung ins Unternehmen kommt
Die Lohnpfändung ist eine der effektivsten Formen der Zwangsvollstreckung. Wenn die Arbeitsstelle des Schuldners bekannt ist, haben Gläubiger gute Chancen an ihr Geld zu kommen. Für Ihren Mitarbeiter (den Schuldner), der zwangsgepfändet wird, gibt es jedoch Vorschriften, die dafür sorgen, dass ihm genügend Geld zum Lebensunterhalt bleibt (ZPO-Zivilprozessordnung).
Hat ein Gläubiger Ihres Mitarbeiters erfolglos versucht im Haus seines Schuldners Gegenstände zu pfänden, kann er beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Dieser wird dem Arbeitgeber durch den Gerichtsvollzieher zugestellt.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber bei der Lohnpfändung
Ab dem Zeitpunkt der Zustellung müssen Sie als Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Lohns oder des Gehalts direkt an den Gläubiger zahlen. Sie werden dadurch zu einem sogenannten Drittschuldner des Gläubigers. Sie müssen den pfändbaren Teil des Mitarbeiterlohnes solange an den Gläubiger zahlen, bis die titulierte Forderung einschließlich Zinsen und Gebühren vollständig getilgt ist.
Wie lange kann Lohn gepfändet werden?
Die Pfändung kann sich daher auch über mehrere Monate erstrecken. Erst dann dürfen Sie Ihrem Mitarbeiter wieder den vollen Lohn auszahlen. Beziehungsweise, wenn eine zweite zeitlich nachrangige Lohnpfändung vorliegt, den pfändbaren Teil des Lohnes an diesen auszahlen.
Maßgebend für die Reihenfolge der Pfändung bei mehreren Gläubigern ist der Eingang der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei Ihnen als Arbeitgeber des Schuldners.
Ist einer Ihrer Mitarbeiter von der Pfändung seines Gehalts betroffen, bedeutet dies unangenehme Mehrarbeit für Sie als Arbeitgeber. Bei der Feststellung des pfändbaren Teiles des Lohnes müssen Sie vom Nettoeinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) ausgehen.
Folgende nichtpfändbare Lohnteile müssen bei der Berechnung
- 50% der Überstundenvergütung
- 50% des Weihnachtsgeldes – höchstens jedoch 500 €
- ein zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld
- Spesen und andere Aufwandsentschädigungen
- Treueprämien, Gefahren- und Erschwerniszulagen
- monatliche Leistungen für vermögenswirksame Anlageverträge
Welches Nettoeinkommen Ihrem Arbeitnehmer verbleibt
Wenn das Nettoeinkommen um diese Beträge bereinigt ist, kommt die Pfändungstabelle zum Einsatz. In der Pfändungstabelle, die regelmäßig überarbeitet und den aktuellen Entwicklungen angepasst wird, können Sie ablesen, wie viel Lohn dem Arbeitnehmer aus dem bereinigten Nettoeinkommen verbleibt. Dieser Betrag ist vor allem davon abhängig, wie viel unterhaltspflichtige Personen der Schuldner zu versorgen hat, also Ehepartner und Kinder. Haben die Unterhaltsberechtigten eigenes Einkommen, so kann dies auf Antrag des Gläubigers bei der Höhe der Lohnpfändung berücksichtigt werden.
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