Nachdem die gesetzliche Unfallversicherung deshalb ihre Leistungen verweigerte, klagte die Witwe diese ein – allerdings vergeblich: Der Mann war absolut fahruntüchtig gewesen und hat den Unfall deshalb selbst verschuldet. Damit scheiden Leistungen der Unfallversicherung aus (LSG Sachsen-Anhalt, 17.4.2008, L 6 U 39/04).
Sozialversicherung: Sorgen Sie mit einem Alkoholverbot vor
Fazit: Sprechen Sie ein betriebliches Alkoholverbot aus. So tun Sie Ihr Möglichstes, damit es bei Ihnen nicht zu Fällen wie diesem kommt.