1. Lernen ist Hauptpflicht
Hauptpflicht für Ihren Azubi ist die Lernpflicht, § 1 Abs. 3, § 13 BBiG. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, sollten Sie zunächst in Personalgesprächen Ihre Erwartung deutlich äußern. Falls das keinen Erfolg zeigt, können Sie im 2. Schritt eine Abmahnung aussprechen.
2. Teilnahme an Ausbildungsmaßahmen ist Lernpflicht
Ihr Azubi muss an den Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere dem Berufschulunterricht, für den er freigestellt wird, auch teilnehmen (§ 13 Satz 2 Nr. 2 BBiG). Hat er geschwänzt, sollten Sie mit einer Ermahnung oder Abmahnung vorgehen. Außerdem können Sie die Monatsvergütung pro Fehltag um 1/30 kürzen, § 18 Abs. 1 BBiG.
3. Betriebliche Ordnung beachten
Eine besonders wichtige Pflicht Ihres Azubis ist nach § 13 Satz 2 Nr. 4 BBiG die Beachtung und Einhaltung der in Ihrem Betrieb geltenden betrieblichen Ordnung (z. B. Sicherheitsvorschriften, Rauchverbote). Verstöße hiergegen können Sie ebenfalls mit einer Ermahnung oder Abmahnung sanktionieren.
4. Pflegliche Behandlung von Werkzeugen und Einrichtung
Ihr Azubi hat die ihm überlassenen Betriebsmittel und sonstigen Einrichtungen pfleglich zu behandeln (§ 13 Satz 2 Nr. 5 BBiG). Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, können Sie ihn dafür schadenersatzpflichtig machen.
5. Geschäftsgeheimnisse wahren
Azubis sind, wie jeder andere Mitarbeiter auch, verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren, § 13 Satz 2 Nr. 6 BBiG. Denken Sie daran, dass Ihre Azubis neu im Berufsleben sind. Bei Geschäftsgeheimnissen ist es ratsam, die Auszubildenden vorab über ihre Pflichten ausdrücklich aufzuklären. Sanktionieren Sie zudem jeden Verstoß mit einer Abmahnung.