Folgende Auszubildende genießen besonderen Kündigungsschutz:
Schwerbehinderte Auszubildende: Ohne Integrationsamt geht nichts
Hat sich ein schwerbehinderter Azubi etwas zuschulden kommen lassen, was aus Ihrer Sicht die Fortsetzung der Ausbildung unmöglich macht, können Sie nicht ohne Weiteres kündigen. Sie müssen vorher das Integrationsamt fragen. Nur wenn das Amt zustimmt, ist eine Kündigung möglich.
Beachten Sie: Während der ersten 6 Monate der Ausbildung ist die Zustimmung des Integrationsamtes nicht erforderlich. Das geht aus § 90 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch 9 hervor.
Schwangere Azubis und Wöchnerinnen: Umfassendes Kündigungsverbot
Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von der Schwangerschaft einer Auszubildenden erfahren, ist eine Kündigung tabu. Das gilt auch schon während der Probezeit. Übrigens: Weiß der Ausbildungsbetrieb noch nichts von der Schwangerschaft, kündigt seine Auszubildende und ihm wird die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung nachgewiesen, dann ist diese nicht mehr wirksam.
Nur in extremen Ausnahmefällen ist die Kündigung einer schwangeren Auszubildenden möglich. Bei Gewaltanwendung und einer damit verbundenen Gefährdung der Kollegen wäre ein solcher Ausnahmefall gegeben.
Beachten Sie: Im Gegensatz zu Ihnen darf die Auszubildende selbst durchaus kündigen. Zudem kann Sie auch zum Ende der Schutzfrist (4 Monate nach der Entbindung) ihre Kündigung ohne Einhaltung einer Frist einreichen.
JAV-Mitglieder: Umfassende Sonderrechte für Azubi-Vertreter
Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) genießen ebenfalls Kündigungsschutz. Auch bei ihnen gilt das bereits in der Probezeit. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund (wie für andere Azubis auch) möglich. Allerdings gibt es hier noch drei Unterschiede zu Nicht-JAVlern:
- Der Kündigungsschutz besteht ggf. über die Ausbildung hinaus.
- Er ist bis zu 12 Monate nach dem Ausscheiden aus der JAV wirksam.
- Nach § 103 Betriebsverfassungsgesetz muss der Betriebsrat bei einer Kündigung aus wichtigem Grund zustimmen. Das ist bei einem Azubi ohne Amt in der JAV nicht der Fall.
Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung genießen noch weitere Vorteile. Sie haben ein Anrecht auf Freistellung für ihre JAV-Arbeit, Sie dürfen sich im besonderen Maße weiterbilden und sie werden anderen Auszubildenden bevorzugt, wenn es um die Übernahme nach der Ausbildung geht.
Kündigungsmöglichkeiten für Azubis ohne besonderen Schutz
Die Kündigung im Ausbildungsverhältnis ist in § 22 Berufsbildungsgesetz geregelt. Danach können beide Seiten während der Probezeit ohne Angabe eines Grundes fristlos kündigen. Nach der Probezeit kann dies der Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund (in der Regel nach einer Abmahnung) tun. Der Azubi kann seine Kündigung nach der Probezeit einreichen, wenn er die Ausbildung abbrechen oder eine andere Ausbildung beginnen will.
Weiteres Wissenswertes zum Thema Kündigung:
- Das Kündigungsschreiben für Minderjährige geht an den/die Erziehungsberechtigten (und in Kopie an den Auszubildenden).
- Eine Kündigung muss von beiden Seiten immer schriftlich erfolgen.
- Eine Kündigung per SMS, Fax oder E-Mail ist nicht wirksam.
- Die Zustimmung des Betriebsrats ist in der Regel nicht erforderlich. Allerdings hat er das Recht, gehört zu werden. Informieren Sie Ihren Betriebsrat daher rechtzeitig über Ihre Kündigungsabsicht.