Lohnabrechnung: So senken Sie Ihre Personalkosten – 6 wirksame Sofort-Spar-Tipps
6-Spartipps: So senken Sie Ihre Personalkosten und sparen Geld bei der Lohnabrechnung
Kaum ein Unternehmen kann noch behaupten, die globale Rezession gehe spurlos an ihm vorüber. Überall müssen Einsparungen her – und das am besten beim Kostentreiber Nr. 1: den Personalkosten.
- Sie glauben, Sie sparen bereits, wo Sie können?
- Dass weitere Personalkosten jetzt nur noch durch Kündigungen eingespart werden können?
Vorsicht!
So einfach Kündigungen auf den 1. Blick scheinen: Entlassungen sind längst nicht immer sinnvoll oder gar notwendig.
- Denn: Die Top-Mitarbeiter, die jetzt gehen müssen, kommen garantiert in besseren Zeiten zu Ihnen nicht zurück.
- Und die Low-Performer? Die kämpfen angesichts der wirtschaftlichen Lage mehr denn je um ihre Arbeitsplätze: die steigende Zahl von für Sie unsicheren und kostspieligen Kündigungsschutzprozessen ist vorprogrammiert.
Da kommt eine gute Nachricht doch gerade richtig: es gibt nämlich noch viele andere Möglichkeiten, Personalkosten effektiv einzusparen – ohne dass Sie Mitarbeitern kündigen müssen.
Lohnabrechnung: Wie Sie jetzt Personalkosten senken können
Personalkosten zu senken heißt nicht zwingend, Kündigungen aussprechen zu müssen. Es gibt viele Alternativen, mit denen Sie überraschende Einspareffekte erzielen können.
Hier kommen 6 wirksame Sofort-Spar-Tipps – damit Sie gleich mit dem Einsparen beginnen können:
Sofort-Spar-Tipp-Nr. 1: Sonderzahlungen
Vor der Entscheidungen über Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld und gegebenenfalls noch einmal vor der Auszahlung, sollten Sie prüfen:
- Ist die geplante Höhe in Anbetracht der aktuellen Risiken wirklich vertretbar?
Bedenken Sie:
- Sofern es sich um eine freiwillige Zahlung handelt, können Sie sie alljährlich neu festlegen und auch kurzfristig reduzieren (BAG, 12.1.2000, 10 AZR 840/98).
- Zahlungen, zu denen Sie nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag verpflichtet sind, sollten Sie immer mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen.
- Das heißt: Sie stellen gegenüber Ihren Mitarbeitern bei der Auszahlung klar, dass die Zahlung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet.
Lohnabrechnung: Warum Sie auf Leiharbeitskräfte setzen sollten
Sofort-Spar-Tipp-Nr. 2: Neueinstellungen
Durch Neueinstellungen Kosten sparen? Ja, Sie haben richtig gelesen.
Denn: Wenn Sie in diesen Tagen neue Mitarbeiter brauchen, dann sollten Sie vorrangig auf befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeitskräfte setzen. Das erleichtert Ihnen die Trennung, wenn die Auftragslage schlechter wird.
Wichtig:
- Befristete Arbeitsverträge sollten dabei eine Klausel enthalten, wonach auch eine ordentliche Kündigung vor Fristablauf möglich ist.
- Überhaupt sollten Sie in allen neuen Arbeitsverträgen auf möglichst viel Flexibilität achten (z. B. bei der Arbeitszeit, durch Widerrufsvorbehalte für Lohnzulagen usw.).
Sofort-Spar-Tipp-Nr. 3: Dienstreisen
- Was nicht wirklich notwendig ist, wird gestrichen.
- Bei notwendigen Reisen ist auf die Kosten zu achten (also möglichst Economy bzw. 2. Klasse, Übernachtungen möglichst vermeiden).
Sofort-Spar-Tipp-Nr. 4: Urlaub
- Eventuell bitten Sie Mitarbeiter, in auftragsschwachen Zeiten Urlaub zu nehmen.
- Oder Sie ordnen für eine bestimmte Zeit Betriebsurlaub an.
Lohnabrechnung: Nicht auf notwendige Weiterbildungen verzichten
Sofort-Spar-Tipp-Nr. 5: Weiterbildung
- Bildungsmaßnahmen stehen in Krisenzeiten häufig als Erstes auf dem Prüfstand.
- Auf notwendige Weiterbildung sollten Sie trotzdem nicht verzichten.
- Sie können aber stärker auf innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen setzen.
Sofort-Spar-Tipp-Nr. 6: Auslastung der Mitarbeiter
- Prüfen Sie die Auslastung Ihrer Mitarbeiter – manche haben möglicherweise noch Kapazitäten frei.
- Holen Sie jetzt diese Mitarbeiter, die noch nicht voll ausgelastet sind, mit ins Boot, um Zusatzaufgaben zu übernehmen.
- Wird diese Aufgabe problemlos bewältigt, können Sie das Arbeitspensum langsam steigern.
Wichtig: Achten Sie dabei aber darauf, dass aus einer Unterforderung keine Überforderung wird und sich die Aufgabenzuweisung im Rahmen Ihres Direktionsrechts bewegt.