Lohnabrechnung: So senken Sie Ihre Personalkosten – 6 wirksame Sofort-Spar-Tipps

Sie sind Geschäftsführer und wollen möglichst schnell und nachhaltig Kosten senken? Sie glauben, Sie sparen schon wo Sie können? Irrtum! Mit diesen 6 wirksamen Sofort- Maßnahmen sparen Sie nochmals bis zu 18 % Ihrer Personalkosten!
Inhaltsverzeichnis

6-Spartipps: So senken Sie Ihre Personalkosten und sparen Geld bei der Lohnabrechnung

Kaum ein Unternehmen kann noch behaupten, die globale Rezession gehe spurlos an ihm vorüber. Überall müssen Einsparungen her – und das am besten beim Kostentreiber Nr. 1: den Personalkosten.

  • Sie glauben, Sie sparen bereits, wo Sie können?
  • Dass weitere Personalkosten jetzt nur noch durch Kündigungen eingespart werden können?

Vorsicht!

So einfach Kündigungen auf den 1. Blick scheinen: Entlassungen sind längst nicht immer sinnvoll oder gar notwendig.

  • Denn: Die Top-Mitarbeiter, die jetzt gehen müssen, kommen garantiert in besseren Zeiten zu Ihnen nicht zurück.
  • Und die Low-Performer? Die kämpfen angesichts der wirtschaftlichen Lage mehr denn je um ihre Arbeitsplätze: die steigende Zahl von für Sie unsicheren und kostspieligen Kündigungsschutzprozessen ist vorprogrammiert. 

Da kommt eine gute Nachricht doch gerade richtig: es gibt nämlich noch viele andere Möglichkeiten, Personalkosten effektiv einzusparen – ohne dass Sie Mitarbeitern kündigen müssen.

Lohnabrechnung: Wie Sie jetzt Personalkosten senken können

Personalkosten zu senken heißt nicht zwingend, Kündigungen aussprechen zu müssen. Es gibt viele Alternativen, mit denen Sie überraschende Einspareffekte erzielen können.

Hier kommen 6 wirksame Sofort-Spar-Tipps – damit Sie gleich mit dem Einsparen beginnen können:

Sofort-Spar-Tipp-Nr. 1: Sonderzahlungen

Vor der Entscheidungen über Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld und gegebenenfalls noch einmal vor der Auszahlung, sollten Sie prüfen:

  • Ist die geplante Höhe in Anbetracht der aktuellen Risiken wirklich vertretbar?

Bedenken Sie:

  • Sofern es sich um eine freiwillige Zahlung handelt, können Sie sie alljährlich neu festlegen und auch kurzfristig reduzieren (BAG, 12.1.2000, 10 AZR 840/98).
  • Zahlungen, zu denen Sie nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag verpflichtet sind, sollten Sie immer mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen.
  • Das heißt: Sie stellen gegenüber Ihren Mitarbeitern bei der Auszahlung klar, dass die Zahlung keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet.

Lohnabrechnung: Warum Sie auf Leiharbeitskräfte setzen sollten

Sofort-Spar-Tipp-Nr. 2: Neueinstellungen

Durch Neueinstellungen Kosten sparen? Ja, Sie haben richtig gelesen.

Denn: Wenn Sie in diesen Tagen neue Mitarbeiter brauchen, dann sollten Sie vorrangig auf befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeitskräfte setzen. Das erleichtert Ihnen die Trennung, wenn die Auftragslage schlechter wird.

Wichtig:

  • Befristete Arbeitsverträge sollten dabei eine Klausel enthalten, wonach auch eine ordentliche Kündigung vor Fristablauf möglich ist.
  • Überhaupt sollten Sie in allen neuen Arbeitsverträgen auf möglichst viel Flexibilität achten (z. B. bei der Arbeitszeit, durch Widerrufsvorbehalte für Lohnzulagen usw.).

Sofort-Spar-Tipp-Nr. 3: Dienstreisen

  • Was nicht wirklich notwendig ist, wird gestrichen.
  • Bei notwendigen Reisen ist auf die Kosten zu achten (also möglichst Economy bzw. 2. Klasse, Übernachtungen möglichst vermeiden).

Sofort-Spar-Tipp-Nr. 4: Urlaub

  • Eventuell bitten Sie Mitarbeiter, in auftragsschwachen Zeiten Urlaub zu nehmen.
  • Oder Sie ordnen für eine bestimmte Zeit Betriebsurlaub an.

Lohnabrechnung: Nicht auf notwendige Weiterbildungen verzichten

Sofort-Spar-Tipp-Nr. 5: Weiterbildung

  • Bildungsmaßnahmen stehen in Krisenzeiten häufig als Erstes auf dem Prüfstand.
  • Auf notwendige Weiterbildung sollten Sie trotzdem nicht verzichten.
  • Sie können aber stärker auf innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen setzen.

Sofort-Spar-Tipp-Nr. 6: Auslastung der Mitarbeiter

  • Prüfen Sie die Auslastung Ihrer Mitarbeiter – manche haben möglicherweise noch Kapazitäten frei.
  • Holen Sie jetzt diese Mitarbeiter, die noch nicht voll ausgelastet sind, mit ins Boot, um Zusatzaufgaben zu übernehmen.
  • Wird diese Aufgabe problemlos bewältigt, können Sie das Arbeitspensum langsam steigern.

Wichtig: Achten Sie dabei aber darauf, dass aus einer Unterforderung keine Überforderung wird und sich die Aufgabenzuweisung im Rahmen Ihres Direktionsrechts bewegt.