Werbe-Mails sind vorteilhaft,
- weil sie schnell erstellt sind.
- sie den Kunden noch am selben Tag erreichen.
- kostengünstig sind.
Drei Gründe, warum immer mehr Selbstständige Werbe-Mails als Kundenbindungsmittel einsetzen.
Bußgeld wegen schwarzer Schafe
Leider haben schwarze Schafe, auch Spammer genannt, Werbe-Mails in Verruf gebracht. Spammer verschicken massenhaft unerwünschte Mails und verstopften damit die elektronischen Postfächer. Der Gesetzgeber bekämpft Spam mit strengen Auflagen für Werbe-Mails.
Um ein Bußgeld zu vermeiden, müssen Sie Ihre Mail deutlich als Werbemail kennzeichen. Der Empfänger soll, ohne die Mail öffnen zu müssen, wissen, dass es sich um Werbung handelt. Deshalb gehören in die Kopf- und Betreffzeile
- der reale Absender.
- ein Hinweis, dass es sich um Werbung handelt.
Bereits eine Werbebotschaft im Betreff der Werbe-Mail, die Ihre Verkaufsabsicht nicht deutlich macht, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Bußgeld wegen falschen Absender oder falschem Betreff
Beispiele:
- Mail(at)gmx.de
- Support(at)web.de
- werbung@xyz_gmbh
- Verdoppeln Sie die Leistung Ihres Computers
- Sie werden sich fühlen wie ein neuer Mensch
Diese Betreffzeilen erfüllen die Bedingungen
- Windows Vista schon ab x Euro
- Neu im Angebot
Vorschriften würden Spammer wahrscheinlich nicht abschrecken. Deshalb droht bei Verstoß ein Bußgeld bis zu EUR 50.000,-. Zusätzlich können Sie wie bisher auch abgemahnt werden. Da kommen dann unter Umständen weitere hunderte Euro Kosten auf Sie zu.
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