Elektronische Lohnsteuerkarte startet: Das müssen Sie als Arbeitgeber jetzt beachten
Die Lohnsteuerkarte aus Papier hat nach 85 Jahren ausgedient. Ab 2012 wird die „elektronische Lohnsteuerkarte“ Einzug halten. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der Mitarbeiter erhält Ihre GmbH als Arbeitgeber dann via Internet und muss sie in das Lohnkonto jedes Mitarbeiters übernehmen. Die Umstellung ist allerdings schon in vollem Gange: Seit Anfang Oktober werden die erstmalig gebildeten Abzugsmerkmale allen Arbeitnehmern für ihr erstes Dienstverhältnis schriftlich mitgeteilt. Im Einzelnen sind dies folgende Merkmale:
- Steuerklasse,
- Faktor (bei Steuerklasse IV),
- Kirchensteuermerkmal,
- Kirchensteuermerkmal des Ehegatten,
- Zahl der Kinderfreibeträge sowie
- Frei- und Hinzurechnungsbetrag.
Einen ausführlichen Beitrag zur Umstellung auf das ELStAM-Verfahren in Ihrer GmbH bietet Ihnen das Praxishandbuch GmbH-Geschäftsführer in der Ausgabe 1/12.
Leider wurden Meldedaten teilweise fehlerhaft in das ELStAM-System übernommen. Einige konnten zwar korrigiert werden. Dennoch sind in dem ELStAM-Anschreiben bei einigen Arbeitnehmern falsche Daten abgedruckt und auch in der Datenbank nach wie vor nicht richtig hinterlegt. Nach bisherigem Kenntnisstand sind vor allem folgende Fehler aufgetreten:
- Fehler in den Ein- und Austrittsdaten zu einer Religionsgemeinschaft
- Fehler in der Kinderzuordnung
- Meldung bei verheirateten Arbeitnehmern (IdNr. des Ehegatten fehlt; sodass die familiengerechten Steuerklassen III-V im Finanzamtsdialog Stufe 02 nicht eingegeben werden können)
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Herzlichst, Ihr
Sebastian Jördens
Chefredakteur
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