Frist endet am 31.12.: Jahresabschluss 2009 an den Bundesanzeiger schicken
Liebe Leserin, lieber Leser,
nur noch knapp 3 Wochen, dann muss der Jahresabschluss Ihrer GmbH für 2009 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht sein. Denn am 31.12. läuft die 12-monatige Frist ab, innerhalb der jede Kapitalgesellschaft Ihren Jahresabschluss für die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister übermittelt haben muss (§ 325 HGB).
Reichen Sie oder ein Mitarbeiter der GmbH die Unterlagen ein, dann nutzen Sie dafür die Publikationsplattform des Bundesanzeiger Verlags. Die Internet-Adresse: https://publikations-plattform.de
Ordnungsgeld wird gegen Sie persönlich festgesetzt
Den Jahresabschluss seiner GmbH legt natürlich niemand gerne offen. Aber Ihnen bleibt keine Wahl. Mehrfach haben Gerichte entschieden, dass die Offenlegungspflicht rechtens ist. Ignorieren Sie als Geschäftsführer die Offenlegungspflicht dennoch, droht Ihnen ein Ordnungsgeld zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro!
Und dazu kommt noch: Das Ordnungsgeld würde dann nicht die GmbH betreffen, sondern Sie persönlich!
Keine Verschonung mehr nach Ablauf der 6-wöchigen Nachfrist
Reichen Sie die Unterlagen Ihrer GmbH nicht bis zum 31.12. ein, erhalten Sie vom Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Aufforderung, in der Ihnen zunächst ein Ordnungsgeld angedroht wird. Bereits damit werden nach § 335 Abs. 3 HGB Verfahrensgebühren in Höhe von 50 Euro plus Versandkosten fällig.
Mit der Androhung von Ordnungsgeld wird Ihnen eine Nachfrist von 6 Wochen gewährt. Verstreicht auch diese Frist ohne Reaktion Ihrerseits, leitet das Bundsamt für Justiz automatisch – von Amts wegen – ein Ordnungsgeldverfahren ein. Ist das Verfahren eröffnet, müssen Sie in jedem Fall ein gegen Sie festgesetztes Ordnungsgeld zahlen. Selbst wenn Sie noch vor Abschluss des Verfahrens die notwendigen Unterlagen vollständig nachreichen, ändert das nichts mehr (BVerfG, 11.3.2009, Az: 1 BvR 3413/08).
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Herzlichst Ihr
Sebastian Jördens
Chefredakteur