Fristlose Kündigung bei mehrfach verspäteter Abgabe von Krankmeldungen
Ist ein Mitarbeiter Ihrer GmbH krank, muss er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum vierten Kalendertag nach Beginn der Krankheit vorlegen. Ausnahme: Sie haben z. B. im Arbeitsvertrag etwas anderes geregelt. Krankmelden müssen sich Mitarbeiter dagegen umgehend – möglichst vor Arbeitsbeginn (§ 5 Abs. 1 EFZG). Versäumen sie das wiederholt und ändern ihr Verhalten auch nach Abmahnungen nicht, ist das ein Kündigungsgrund.
Sogar eine fristlose Kündigung ist möglich. Allerdings nur, wenn die Nichtbeachtung der Meldepflicht als beharrliche Arbeitspflichtverletzung gewertet wird. Das kann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter innerhalb kurzer Zeit mehrfach Erkrankungen verspätet oder nicht meldet und Sie deshalb davon ausgehen, dass er seine Meldepflichten auch künftig nicht erfüllen wird (Hessisches LAG, 18.1.2011, Az: 12 Sa 522/10).
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Herzlichst, Ihr
Sebastian Jördens<br/>Chefredakteur
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