Abspaltung einer UG ist nicht möglich – So teilen Sie eine GmbH trotzdem auf
Damit scheidet auch die Möglichkeit aus, von einer bereits bestehenden GmbH unmittelbar ein oder mehrere Unternehmergesellschaften abzuspalten. Eine solche Umwandlung wäre etwa für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH interessant, die ihre GmbH in selbstständige Einheiten aufteilen möchte, um sie z. B. einfacher an mehrere Nachfolger übertragen zu können oder um bestimmte (risikoreiche) Geschäftsbereiche aus der GmbH auszulagern.
Hintergrund: Bei einer Gesellschaftsgründung durch Abspaltung wird immer Vermögen der bestehenden Gesellschaft in eine neue Gesellschaft eingebracht. Das ist in jedem Fall eine Sacheinlage. § 138 UmwG schreibt dafür stets einen Sachgründungsbericht vor (BGH, 11.4.2011, Az: II ZB 9/10).
Mittelbare Abspaltung ist möglich
Möglich ist jedoch eine mittelbare Abspaltung einer Unternehmergesellschaft von einer bestehenden GmbH, ohne dass Sachkapital in die neu zu gründende Unternehmergesellschaft eingebracht wird. Dazu kann beispielsweise ein Nachfolger eine Unternehmergesellschaft gründen. Die Gesellschaft kann Betriebsmittel aus einer bestehenden GmbH sowie z. B. bestimmte Kunden übernehmen. Die Bestands-GmbH kann dann Teilbereiche aufgeben, die künftig von der Unternehmergesellschaft übernommen werden.