Weihnachtsgeld für Betriebstreue? So fordern Sie es nach einer Kündigung zurück
Liebe Leserin, lieber Leser,,
gerade haben Sie Ihre Mitarbeiter für seine Betriebstreue noch mit Weihnachtsgeld behlohnt. Natürlich in der Hoffnung, dass sie Ihrer GmbH auch weiterhin erhalten bleiben. Aber kaum hat das neue Jahr begonnen, flatterte eine Kündigung auf Ihren Tisch! Was für eine Enttäuschung!
Rückzahlungspflicht muss vereinbart worden sein
Auch finanziell ist eine Kündigung kurz nach einer Sonderzahlung eine Belastung. Keine riesige, aber eine ärgerliche. Denn schließlich hat das Weihnachtsgeld den Zweck dann nicht vollständig erfüllt. Zurückfordern dürfen Sie die Zahlung trotzdem nicht ohne Weiteres. Das geht nur, wenn
- das Weihnachtsgeld – oder eine andere Sonderzahlung – als Belohnung über das Arbeitsentgelt hinaus vereinbart wurde und nicht als z.B. "13. Monatsgehalt" und
- Sie eine Rückzahlungsklausel mit dem Mitarbeiter vereinbart haben –
Entweder direkt im Arbeitsvertrag oder auch in der Weihnachtsgeld-Zusage.
Beachten Sie diese Fristen bei der Rückzahlungsvereinbarung
Eine Rückforderung ist darüber hinaus nicht unbegrenzt zulässig. In der Rückzahlunsklausel muss ein Zeitraum festgelegt sein, innerhalb dessen eine Rückforderung erfolgen kann. Fehlt eine Bindungsfrist oder ist sie zu lang bemessen, nützt Ihnen auch die Klausel nichts. Dann scheidet eine Rückforderung von vorne herein aus.
Das Bundesarbeitsgericht hat in zahlreichen Urteilen Richtwerte für Bindungsfristen bei Rückzahlungsklauseln entwickelt:
Betrag | Bindungsfrist |
---|---|
bis 100 € | Keine Bindung (BAG, 17.3.1982, Az: 5 AZR 1250/79) |
> 100 € bis < 1 Brutto-Monatsverdienst | Bis 31.3. des Folgejahres bzw. innerhalb von 4 Monaten (BAG, 9.6.1993, Az: 10 AZR 529/92) |
1 Brutto-Monatsverdienst | Bis zum nächsten Kündigungstermin nach dem 31.3. des Folgejahres bzw. nach Ablauf von 4 Monaten (BAG, 28.4.2004, Az: 10 AZR 356/03) |
bis 2 Monatsgehälter | Bis zum 30.6. des Folgejah-res bzw. innerhalb von 7 Monaten (BAG, 25.9.2002, Az: 10 AZR 7/02) |
|
Jetzt neu bei Xing – gleich anmelden
Aktuelles GmbH-Experten-Wissen in der neuen Xing-Gruppe "GmbH-Wissen".
Treffen Sie Fachautoren der GmbH-Publikationen aus dem Verlag für die Deutsche Wirtschaft sowie Geschäftsführer-Kollegen aus ganz Deutschland.
Informieren Sie sich über neue Urteile, Gesetze und viele Tipps rund um die GmbH und die Geschäftsführung. Melden Sie sich gleich kostenlos für die Xing-Gruppe "GmbH-Wissen" an. Klicken Sie einfach auf den Button:
http://httwww.xing.com/group-60526.fed75b
Herzlichst Ihr
Sebastian Jördens
Chefredakteur