Wenn auch Sie jetzt Ihre Steuererklärung 2009 abgeben, sollten Sie diesen Punkt noch einmal genau überprüfen. Darum geht es: Haben Sie Ihr Büro oder Ihren Betrieb außerhalb Ihrer Privatwohnung, können Sie pro Arbeitstag die einfache Strecke im Rahmen der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Prüfen Sie, ob Sie auch genügend Tage geltend machen und den größtmöglichen Vorteil herausholen!
Wie viele Arbeitstage machen Sie für die Entfernungspauschale geltend?
Pro Entfernungskilometer und Tag können Sie bekanntlich 0,30 € steuerlich geltend machen. Doch die Frage ist: Wie viele Arbeitstage machen Sie als Selbstständiger geltend? In einem Urteil des Finanzgrichts München (vom 12.12.2008, Az. 13 K 4371/07) haben die Richter entschieden, dass die Finanzämter ohne weitere Prüfung 230 Arbeitstage anerkennen sollten. Diese Zahl setzen auch Selbstständige gern an – und lassen sich dadurch einen Vorteil entgehen. Auf die 230 Tage kommen die Richter durch folgende Rechnung:
Was die Richter zur Entfernungspauschale berechnet haben
365 Tage minus 52 Samstage minus 52 Sonntage minus 20 Urlaubstage. Doch welcher Selbstständige hat schon so geregelte Arbeitszeiten, wie sie die Richter in dem Urteil voraussetzen? Von 4 Wochen Urlaub und regelmäßig freien Wochenenden können die meisten nur träumen.
Denken Sie an die Wochenenden, an denen Sie arbeiten!
Wenn auch Sie weniger Urlaub machen und häufiger am Wochenende in den Betrieb oder ins Büro fahren, setzen Sie diese zusätzlichen Tage auch bei der Entfernungspauschale an. Als Nachweis reicht dazu z. ?B. Ihr Terminkalender, den Sie zusammen mit Ihren Steuerunterlagen aufbewahren!
Beispiel: Wenn Sie regelmäßig samstags arbeiten, sagen wir 48-mal in einem Jahr, und 10 Kilometer ins Büro fahren, können Sie schon 144 € zusätzlich steuerlich geltend machen.