Viele Selbstständige zahlen seit Jahren zu hohe Beiträge
Die Krankenkasse verlangt von Ihnen nämlich automatisch den Höchstbeitrag, wenn Sie noch nie einen Steuerbescheid eingereicht und auch nichts anderes beantragt haben. Der Höchstbeitrag fällt für Einkünfte ab der Beitragsbemessungsgrenze an.
Beiträge werden nicht rückwirkend erstattet
Wenn Sie tatsächlich weniger Einkünfte zu versteuern haben und dennoch zum Höchstbeitrag eingestuft sind, zahlen Sie zu viel! Besonders ärgerlich: Sie bekommen keine rückwirkende Erstattung, denn Beiträge werden höchstens für die Zukunft gesenkt.
Unterschreiten Ihre Einkünfte voraussichtlich die Beitragsbemessungsgrenze, beantragen Sie deshalb schon jetzt eine Beitragsherabsetzung. Dazu legen Sie Ihrer Krankenkasse Ihren letzten Steuerbescheid vor und/oder eine Prognose für Ihren Gewinn.
Ihr Antrag auf Beitragsherabsetzung kann sich ähnlich auszahlen wie in folgendem Beispiel:
Der kinderlose Unternehmer Thomas Groß ist gesetzlich versichert (ohne Krankengeldanspruch) und zum Höchstbeitrag eingestuft. Belässt er es dabei, zahlt er (44.550 Euro x 17,1 % =) 7.618 Euro für seine Kranken- und Pflegeversicherung. Er hat aber im vergangenem Jahr nur 20.000 Euro an Einkünften gehabt und rechnet für 2015 nicht mit mehr. Deshalb beantragt er Anfang Januar die Senkung seines Beitrags - und zahlt für 2015 nur noch (22.995 Euro x 17,1 % =) 3.932 Euro!