1. Verlust und Zerstörung von privaten Gegenständen
Nur wenige Selbstständige wissen, dass der Verlust oder die Zerstörung von privaten Gegenständen von der Steuer abziehbar sind.
Zwei Beispiele: Sie heben Bargeld ab und deponieren es in Ihrem Büro. Dort wird es gestohlen – den Betrag können Sie bei der Steuer geltend machen. Oder: Sie nutzen für eine Kundenpräsentation den Laptop Ihres Lebensgefährten. Ihr Kunde stolpert und stößt den Laptop vom Tisch. In diesem Fall können Sie den Restwert des Laptops als Betriebsausgabe geltend machen. 2. Bürodekoration Sie möchten gerne Ihre Büroumgebung angenehm gestalten? Ausgaben für Bürodekoration zählen zu den Betriebsausgaben.
Sammeln Sie auf jeden Fall folgende Belege: - ein Strauß Blumen für den Besprechungsraum oder für Ihren Schreibtisch
- ein dekorativer Wandteppich
- ein schöner Teppich
- Pflanzen, die Räume wohnlicher gestalten und das Raumklima verbessern
- Gemälde oder Grafiken in Räumen, in denen Sie Besucher empfangen
Vorsicht ist geboten, wenn es sich um ein häusliches Büro in einer Privatwohnung handelt. Das Finanzamt wird die Kosten wahrscheinlich nicht anerkennen, weil die Abgrenzung zur privaten Lebensführung fehlt. 3. Camcorder Hätten Sie gerne einen Camcorder oder haben Sie sich vielleicht schon einen gegönnt? Das Finanzamt kann Sie bei der Finanzierung unterstützen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Kamera als Arbeitsmittel benötigen.
Dies ist nicht weiter schwierig. Immer häufiger ist es notwendig, Arbeitsergebnisse auf Video zu präsentieren oder zu dokumentieren. In vielen Berufen ist die moderne Bildtechnik inzwischen unerlässlich.
Natürlich vermutet das Finanzamt bei der Anschaffung eines Camcorders auch ein privates Interesse und will aus diesem Grund die Kosten zumindest nicht in voller Höhe anerkennen. Sorgen Sie deshalb vor. Legen Sie Beispiele für die betriebliche Nutzung der Kamera vor. Und: Falls sich noch eine ältere Kamera in Ihrem Privatbesitz befindet, können Sie argumentieren, dass Sie privat ein anderes Gerät nutzen.
Denken Sie bei der nächsten Steuererklärung an diese Betriebsausgaben. Es lohnt sich.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viele Aufträge.
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