Von diesen Kosten sind auch Ihre Mitarbeiter betroffen, und diese würden es bestimmt begrüßen, wenn Sie als Arbeitgeber einen Teil der Fahrkosten übernehmen würden.
Die Fahrtkosten steigen, aber die Möglichkeit, Zug- und Busfahrkarten steuerfrei an Mitarbeiter auszugeben, ist schon lange gestrichen. Die pauschale Besteuerung von 15% auf Zuschüsse zu Fahrtkosten, die durch die Nutzung von Bus und Bahn entstehen, ist zudem erst ab einer Fahrtstrecke von 20 Kilometern erlaubt, solange das Bundesverfassungsgericht nichts Gegenteiliges beschließt.
Monatlich 44 Euro an Fahrtkosten steuerfrei für Ihre Mitarbeiter
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, die Mitarbeiter steuerfrei bei den Fahrtkosten zu unterstützen? Ja, denn Sie können nach wie vor Ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei Fahrkarten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung stellen, solange diese Fahrtkosten unter 44 Euro brutto im Monat liegen. Liegen die Fahrtkosten drüber, können Sie mit Ihrem Mitarbeiter eine Zuzahlung vereinbaren, damit Ihnen die Steuerbefreiung für die 44 Euro erhalten bleibt.
Schwierig wird es allerdings bei einer Jahreskarte. Diese Fahrtkosten müssen Sie mit dem vollen Wert zum Zeitpunkt der Übergabe versteuern. Es ist nicht möglich den Gesamtbetrag durch 12 zu teilen, um einen monatlichen Wert anzusetzen.
Ein Tipp: Kaufen Sie ein Jahresabo mit Monatskarten. Diese Fahrtkosten können Sie mit dem jeweiligen monatlichen Wert ansetzen. Ein weiterer Vorteil ergibt sich für Sie: Viele Abos sind übertragbar. Wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, kann der Nachfolger das Abo bequem weiternutzen.
Viele Unternehmer schenken dem Fiskus Geld, weil Sie gewisse Regeln, wie man steuerlich etwas absetzen kann, einfach nicht kennen. Mit dem Newsletter „Selbstständig heute“ sind Sie immer bestens informiert und zahlen keinen Cent zuviel an Steuern. Fordern Sie jetzt Ihre persönliche Gratis-Ausgabe an.