Nachdem Sie sich einen Überblick verschafft haben, leiten Sie unverzüglich Gegenmaßnahmen ein.
· Lassen Sie die/den Sonderbeauftragte/n bei den säumigen Mitgliedern vorsprechen. Gibt es Gründe fürs Nichtzahlen (gegebenfalls abstellen?
· Sichern Sie das zukünftige rechtzeitige Eingehen der Beiträge durch a) Aushänge am Schwarzen Brett; b) Mitteilung in der Vereinszeitung; c) Rundschreiben an alle Mitglieder; d) Zahlungserinnerungen; e) Mahnungen; f) Beschreiten des Rechtsweges (nur als letzte Zuflucht!).
· Erhöhen Sie die Motivation und die Zahlungsmoral der Mitglieder durch soziales Engagement: Unterstützen Sie bedürftige Mitglieder und gewinnen dadurch neue Mitglieder, die für dieses Engagement empfänglich sind.
· Entwickeln Sie neue Angebote, die das Vereinsleben attraktiver machen (Kurse oder Wettbewerbe für Jugendliche, Nachmittage für Senioren).
· Erleichtern Sie die Zahlungsweise (Dauerauftrag, Lastschrifteinzug).
Andreas Zimmer, Unternehmensberater und langjähriges Vorstandsmitglied eines Sporterveins, München, Tel. 089 2388620