Produkthaftung: Schützen Sie sich als Hersteller vor Schadenersatzforderungen
Als Hersteller sind Sie für Ihre Produkte verantwortlich. Sie sind nicht nur der Gewährleister, der für seine Qualität bürgt. Ihre Firma steht auch dafür ein, dass Ihr Produkt keinen Schaden anrichtet, insbesondere beim Verbraucher.
Meist sind die Forderungen aus Schadensfällen nicht aus der Portokasse zu bezahlen, von Imageschäden ganz abgesehen. Zusätzlich zur Produzentenhaftung trat 1990 das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) in Kraft.
Was regelt die Produkthaftung?
Sie haften als Produzent, wenn folgende Fehler vorliegen:
- Konstruktionsfehler,
- Instruktionsfehler oder
- Fabrikationsfehler
Produkthaftung: Sie haften auch wenn Sie den Fehler nicht zu vertreten haben
Nach dem Produkthaftungsgesetz müssen Sie Schadensersatz leisten, sobald ein Schaden an einer Person oder an einer Sache infolge eines fehlerhaften Produkts entsteht. Der Unterschied zur Produzentenhaftung: Die Produkthaftung ist eine klare Gefährdungshaftung. Bei der Produzentenhaftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hafteten Sie bisher nur, wenn ein Verschulden vorliegt, weil Sie Ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sind. Nach dem Produkthaftungsgesetz werden Sie schadenersatzpflichtig, wenn jemand oder etwas durch Ihr Produkt gefährdet wurde. Dies sieht auch die zugrunde liegende EU-Richtlinie mit dem Ziel vor, den Verbraucher zu schützen.
Um sich vor Produkthaftung zu schützen, müssen Sie Ihre Verkehrssicherungspflichten wahrnehmen
Am besten schützen Sie sich vor der Produkt- oder Produzentenhaftung, indem Sie möglichen Fehlern vorbeugen und sie einfach vermeiden. Ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) hilft in jedem Fall, denn das Aufspüren von Fehlern und möglichen Fehlerquellen als Sinn und Zweck eines QMS ist die beste Prävention für Ihr Unternehmen.
Qualitätsmanagement schützt vor Produkthaftung
Idealerweise haben Sie alle Verantwortungsbereiche der Verkehrssicherungspflichten in Ihren Teil des Qualitätsmanagements (QMS) integriert. Dann haben Sie auch eine gute Dokumentation und können zudem ungerechtfertigte Ansprüche abwehren.
Wie wichtig das ist, weiß jeder spätestens, wenn ungerechtfertigte Ansprüche dem Richter vorgetragen werden und Sie sich als Produzent entlasten müssen. Für Konstruktions- und Fabrikationsfehler gilt nämlich eine Beweislastumkehr. Das bedeutet für Sie: Nicht der Geschädigte hat ein Verschulden des Produzenten zu beweisen; vielmehr müssen Sie als Hersteller beweisen, dass Sie an dem Fehler des Produkts kein Verschulden trifft. Können Sie nicht darlegen, dass Sie Ihren Betrieb ordnungsgemäß organisiert haben, so gilt der Fehler als vom Hersteller verschuldet.
Beispiel: Können Sie sich noch an den Eisenträger erinnern, der im neuen Berliner Hauptbahnhof bei Orkanstärke herunterfiel? Glücklicherweise kam kein Mensch zu Schaden. Die Konstrukteure haben aber sogleich weitere Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um weiteren Schäden vorzubeugen. Größere bzw. weitere Schäden vermeiden Sie also auch durch aktive Reaktion Ihrerseits, wenn Ihr Produkt bereits auf dem Markt ist. Eine Rückrufaktion ist auch unter namhaften Herstellern keine Seltenheit mehr. Der Imageverlust einer Rückrufaktion ist auf jeden Fall weniger dramatisch als der Vertrauensverlust bei tragischen Vorfällen.
In diesen Fällen ist Produkthaftung ausgeschlossen
Wann ist die Produkthaftung ausgeschlossen?
Tritt aller Vorsorge zum Trotz nun ein Schadensfall ein, was dann?
Die Frage ist berechtigt, wenn die Grundbotschaft heißt: Produkthaftung trotz Pflichtenwahrnehmung. Doch Produkthaftung ist nicht vollkommen willkürlich. In gewissen Fällen sind Hersteller von der Haftung ausgeschlossen.
Ausschlusskriterien:
1. Der Hersteller hat das Produkt nicht in den Verkehr gebracht.
2. Das Produkt hatte den Fehler noch nicht, als es in den Verkehr gebracht wurde.
3. Das Produkt war nicht für den Verkauf hergestellt.
4. Der Fehler beruht darauf, dass das Produkt im Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat.
5. Der Fehler konnte nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erkannt werden, als der Hersteller es in den Vertrieb brachte.