Bauschutt entsorgen: Wo? Beispiele, Kosten und Tipps
- Was zählt als Bauschutt?
- Wo kann man den Bauschutt entsorgen?
- Beispiele für Arten von Bauschutt und deren Entsorgung
- 7 Tipps zur Bauschuttentsorgung
- Was kostet die Entsorgung des Bauschutts?
- Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Bauschutt illegal abgeladen wird?
- FAQ – wichtige Fragen zur Bauschuttentsorgung
Was zählt als Bauschutt?
Bei Bauschutt handelt es sich um mineralische Stoffe, die bei bestimmten Baumaßnahmen, wie beispielsweise einem Abbruch, einer Sanierung oder einer Modernisierung inklusive Umbau anfallen.
Zum Bauschutt zählen unter anderem
- Backsteine, Mauer- und Natursteine
- Ziegel und Ziegelsteine
- Beton
- Dachziegel
- Fliesen, Kacheln und Keramik
- Mörtel und Putzreste
- Kalkstein (mit Sandstein)
- Marmor
- Estrich
Man sollte unbedingt darauf achten, dass der Bauschutt nicht mit Hausmüll oder umweltgefährdenden Stoffen verunreinigt ist. Dazu gehören beispielsweise Batterien, Öl und Chemikalien. Darüber hinaus muss der verwertbare Bauschutt von Glasbausteinen, unbrauchbar gewordenem Gips sowie von Tapetenresten freigehalten werden.
Wo kann man den Bauschutt entsorgen?
Die wichtigsten Stellen für die Entsorgung des Bauschutts sind Recycling- und Wertstoffhöfe sowie Deponien. Darüber hinaus können manche Bauabfälle problemlos im Rest- und Hausmüll entsorgt werden. In Kleinmengen kann der Bauschutt problemlos bei den örtlichen Wertstoffhöfen sowie bei zuständigen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.
Hilfestellung bei der Entsorgung geben die jeweils zuständigen Ämter für Abfallwirtschaft. Diese stellen die notwendigen Informationen in der Regel auch online zur Verfügung.
Seit 10. Juni 2021 gibt es die sogenannte Mantelverordnung der Bundesregierung zur regelung mineralischer Bauabfälle. Die zentralen Regelungen, insbesondere die Ersatzbaustoffverordnung, sind jedoch erst am 1. August 2023 in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird die Verwertung von Bauschutt und anderen mineralischen Bauabfällen bundesweit einheitlich geregelt. Zuvor erfolgte die Umsetzung teilweise unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern.
Ziel der Mantelverordnung ist der Schutz von Böden und Grundwasser vor den mineralischen Abfällen – den sogenannten Ersatzbaustoffen. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) hohe Verwertungsquoten bei den mineralischen Bauabfällen erreicht werden.
Beispiele für Arten von Bauschutt und deren Entsorgung
Um Ihnen einen Überblick zu zeigen, wo und wie die verschiedenen Arten von Bauschutt richtig entsorgt werden, liefern wir Ihnen nachfolgend einige Beispiele an Bauschutt und zeigen Ihnen die Entsorgungswege.
Ziegel- und Mauersteine entsorgen
Ziegel- und Mauersteine zählen zum mineralischen Bauschutt und werden unter anderem im Straßenbau wiederverwendet. Wenn sie bei Abbrucharbeiten anfallen, erfolgt die Entsorgung der Ziegel- und Mauersteine in den örtlichen Recycling- und Wertstoffhöfen. Das gleiche gilt für Materialien wie Fliesen, Keramik und ähnliche mineralische Baustoffe.
Entsorgung von Metall
Metallabfall gehört auf die Wertstoffhöfe oder auf eine dafür zuständige Sammelstelle.
Holzabfälle und Sägespäne abgeben
Holzabfälle und Sägespäne zählen nicht zum mineralischen Bauschutt und müssen daher getrennt entsorgt werden. In der Regel erfolgt die Entsorgung über spezielle Sammelstellen oder Holzrecyclinganlagen. Dabei ist zu beachten, ob es sich um behandeltes oder unbehandeltes Holz handelt, da hierfür unterschiedliche Entsorgungswege gelten können.
Entsorgung von Tapeten
Tapeten beziehungsweise Tapetenreste kann man bedenkenlos im Hausmüll entsorgen. Die Säcke mit den Tapeten sollte man am besten auf mehrere Abholtage verteilen.
Asbestplatten entsorgen
Seit Anfang der 1990er Jahre ist Asbest in Deutschland verboten. Die Platten dürfen aufgrund der krebserregenden Fasern nicht gebrochen werden, sondern müssen in einem Stück in den Abfall wandern.
Wenn Abbrucharbeiten mit Asbest im Spiel sind, sollten die Arbeiter stets Schutzkleidung tragen. Sogenannte Big Bags sind Spezialbehälter, die sich für den Abtransport der Asbestplatten eignen. Es gibt hierzulande Unternehmen, die sich auf den Abtransport von Asbestplatten spezialisiert haben.
Dämmmaterial und Gefahrstoffe richtig entsorgen
Gipskartonplatten oder Rigips müssen in jedem Fall zu Deponien gebracht und dort entsorgt werden. Sollte in den Platten beispielsweise dämmende Mineral- oder Glaswolle stecken, müssen die Platten auf einer Deponie entsorgt werden, die für künstlichen Mineralabfall zugelassen ist.
Glaswollmatten sind immer gesondert in Containern oder auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. Produkte mit künstlichen Mineralfasern, sogenannte KMF-Produkte, die vor dem 1.6.2000 hergestellt wurden und nicht mit dem RAL-Gütesiegel gekennzeichnet sind, gelten als krebserregend und sind bereits an der Anfallstelle sofort in reißfesten, staubdichten Säcken zu verpacken.
Altöl, Lacke und andere flüssige Reste entsorgen
Bei diesen Abfallarten handelt es sich um Gefahrstoffe. Unter anderem können sie auf einem Recyclinghof entsorgt werden. Die meisten Deponien nehmen den Abfall allerdings auch an.
Nach den einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen ist die vorherige Sortierung der Bauabfälle Pflicht, um eine möglichst hochwertige Verwertung zu gewährleisten.
7 Tipps zur Bauschuttentsorgung
- Gemeinsam mit dem Bauamt der Stadt oder Gemeinde prüfen, ob für die geplante Baumaßnahme ein baurechtliches Verfahren erforderlich ist. Außerdem liegt bei teilweisem Abbruch oder teilweiser Beseitigung eine nach allgemeinen Regeln genehmigungspflichtige Änderung vor.
- Vor Beginn der Abbrucharbeiten sollte Kontakt zu einem geeigneten Entsorger aufgenommen werden, der die Bauabfälle beziehungsweise Baustellenabfälle annehmen und verwerten kann. Das Anmieten eines Baustellencontainers ist eine Alternative. Sollte zusätzlich Erdaushub anfallen, ist es ratsam, den Entsorger zu fragen, ob er diesen auch annimmt. Oft muss dieser hierfür eine spezielle Anlage kontaktieren.
- Vor Beginn der Bauarbeiten sollte die Planung stehen, wie und wo die einzelnen Abfallfraktionen zu entsorgen oder zu verwerten sind. Bei größeren Bauvorhaben steht im Idealfall ein Recycling- und Entsorgungskonzept. Schaffen Sie bereits an der Baustelle Voraussetzungen, um die verschiedenen Abfälle sinnvoll in die beschriebenen Fraktionen zu trennen. Ideal ist die Aufstellung von Containern, wenn hierfür genügend Stellfläche vorhanden ist.
- Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten von asbesthaltigen Produkten gelten besondere Vorschriften. Falls Asbest auf der Baustelle anfallen sollte, ist die Beauftragung von Firmen ratsam, die hierfür gesetzlich zugelassen sind.
- Vor dem Abbruch sollte das Holz von Dachstuhl, Rollläden, Holzfenstern und -türen, hölzerne Zwischenböden vom mineralischen Bauschutt abgetrennt werden. Dies gilt auch für gemischte Baustellenabfälle. Nach diesen Maßnahmen sollte nur noch eine Gebäudehülle übrigbleiben, die vorwiegend aus mineralischen, ungiftigen und nicht gesundheitsgefährdenden Stoffen besteht. Diese Gebäudehülle kann dann abgebrochen und der Entsorgungsfirma zugeführt werden.
- Die Staubentwicklung sollte bei Abbrucharbeiten durch technische Maßnahmen weitgehend auf einem Minimum gehalten werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, wie beispielsweise Befeuchtung des Abbruchbereiches sowie staubender Materialien.
- Der Lärm, der bei Baustellen- und Abbrucharbeiten entsteht, sollte in jedem Fall auf ein erträgliches Mindestmaß beschränkt werden.
Was kostet die Entsorgung des Bauschutts?
Es gibt keine pauschale Angabe, wie hoch die Kosten für die Entsorgung letztendlich sind. Mehrere Faktoren beeinflussen den Preis:
- Entsorgungskosten auf der Deponie
- Miete eines Containers
- Größe des Containers in Kubikmeter
- Unterschied zwischen regulärem Bauschutt und Baumischabfällen
Wird für den Bauschutt ein Container gemietet, der insgesamt 5 Kubikmeter Bauschutt fasst, fallen für die Miete und den Transport des Containers in der Regel zwischen etwa 200 und 350 Euro an. Für einen Container derselben Größe können bei Baumischabfällen ähnliche oder teilweise höhere Kosten entstehen.
Sollten weniger als 5 Kubikmeter Baustellenabfälle anfallen, eignet sich häufig ein Kombisack mit einem Fassungsvermögen von etwa 1 Kubikmeter. Die Kosten liegen hier meist zwischen etwa 120 und 180 Euro, abhängig vom Anbieter und der Region.
Bei den Deponiekosten gibt es ebenfalls regionale Unterschiede. Für 5 Kubikmeter Bauschutt fallen häufig Entsorgungskosten zwischen etwa 200 und 350 Euro an. Bei Baumischabfällen können die Entsorgungskosten deutlich höher sein und zwischen etwa 300 und 550 Euro liegen.
Insgesamt muss man für die Entsorgung von 5 Kubikmetern Bauschutt häufig mit Gesamtkosten zwischen etwa 400 und 700 Euro rechnen. Für Baumischabfälle können die Kosten bis zu etwa 900 Euro oder mehr betragen.
Nehmen Deponiebetreiber Stichproben auf der Deponie?
Ja, in manchen Fällen nehmen sie Stichproben vor. Wenn außer dem Bauschutt noch andere Abfälle, wie beispielsweise normaler Hausmüll im Container ist, müssen Auftraggeber in der Regel einen finanziellen Aufpreis zahlen. Deshalb muss im Vorfeld auf die sogenannte Sortenreinheit geachtet werden. Es darf nichts anderes als Bauschutt oder Baumischabfälle im Container landen.
Bemessen sich die Standzeiten des Containers an den Kosten?
Ja, die Standzeiten sind ein weiterer Kostenfaktor bei der Entsorgung des Bauschutts. Wenn Abbrucharbeiten infolge von Sanierungen und Modernisierungen anstehen, sollte die Standzeit nicht zu knapp bemessen werden. Üblich ist die Miete von einer Woche von einem Container mit einem Fassungsvermögen von 20 Kubikmeter.
Darüber hinaus ist in manchen Fällen die Genehmigung der Stadt oder Gemeinde erforderlich. Zum Beispiel dann, wenn der Container nahe einer öffentlichen Straße oder in einem Wohngebiet steht. Bei Verstoß gegen die behördlichen Auflagen, müssen die Mieter des Containers mit einem Bußgeld rechnen.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Bauschutt illegal abgeladen wird?
Die Bußgelder sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. Darüber hinaus bemisst sich die Höhe häufig nach der Menge des illegal entsorgten Abfalls. Bereits bei kleineren Mengen können Bußgelder von mehreren hundert bis über 1.000 Euro verhängt werden. Bei größeren Mengen oder besonders schweren Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder mehr betragen.
Im jeweiligen Bußgeldkatalog der Bundesländer sind die konkreten Bußgelder geregelt.



