So buchen Sie Betriebsausgaben richtig … und sichern sich die Steuerersparnis, die Ihnen zusteht
Deshalb ist es für Sie so wichtig, sämtliche Betriebsausgaben vollständig zu erfassen. Damit Sie wirklich optimal Steuern sparen.
Generell gilt:
- Ihre Betriebsausgaben erfassen Sie in dem Jahr, in dem Sie die Ausgaben geleistet haben, in dem die Ausgaben also bei Ihnen abgeflossen sind.
- Geleistet sind Betriebsausgaben immer dann, wenn Sie die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut verloren haben.
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Betriebsausgaben garantiert immer richtig buchen.
Eine wichtige Ausnahme vom Abflussprinzip bildet die 10-Tage-Regel. Danach werden bestimmte Zahlungen, die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel erfolgen, steuerlich nicht im Jahr der Zahlung berücksichtigt, sondern erst in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Dies sind die Voraussetzungen für die Anwendung der 10-Tage-Regel: Es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. Da sind Ausgaben, die Sie z. B. regelmäßig monatlich, vierteljährlich oder jährlich zahlen.
Beispiele: Lohn-, Miet-, Versicherungs-, Unterhalts- und Zinszahlungen.
Die Zahlung muss in dem Zeitraum zwischen dem 22.12. und dem 10.1. des Folgejahres erfolgen.
Mehr dazu unter: www.buchfuehren-lernen.de