Werbegeschenke: Was muss ich bei der Buchung beachten?
Antwort: Aufwendungen für Geschenke dürfen Ihren Gewinn nicht mindern. Das gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr und Empfänger 35 € nicht übersteigen. Dann können Sie die Aufwendungen grundsätzlich gewinnmindernd berücksichtigen. Voraussetzung für die Abziehbarkeit der Aufwendungen ist jedoch, dass Sie die Aufwendungen für die Geschenke einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben in Ihrer Buchführung aufzeichnen (§ 4 Abs. 7 Einkommensteuergesetz).__ads-468×60-centered__ Dafür können Sie die Aufwendungen auf einem besonderen Konto oder auf mehreren besonderen Konten innerhalb Ihrer Buchführung erfassen. Verwenden Sie dafür beispielsweise:
- im SKR 03 das Konto 4630 oder
- im SKR 04 das Konto 6610 (Geschenke, abzugsfähig).
Achten Sie darauf, dass Sie auf diesen Konten ausschließlich Aufwendungen für Geschenke erfassen. Sobald Sie dort auch andere Aufwendungen buchen, können Sie die Aufwendungen für Geschenke nicht mehr steuerlich geltend machen.