Mit dem Inventar haben Sie Vermögen und Schulden sicher im Blick
Um eine ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten, ist es unumgänglich, zum einen eine körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag durchzuführen (Inventur) und dies zum anderen in einem Bestandsverzeichnis (Inventar) auch festzuhalten. Das Inventar ist ein Instrument zur Vermögensfeststellung, um die Gläubiger zu schützen.
Durch den Abgleich der Ist-Bestände, die im Rahmen dieser Bestandsaufnahme ermittelt werden, mit den Werten aus den Büchern, kontrollieren Sie, ob die Bestände in Art, Menge und Wert übereinstimmen.
Erstellen Sie ein Inventar zu den folgenden Zeitpunkten / Anlässen
- bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens,
- am Schluss eines jeden Geschäftsjahres und
- bei der Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens.
Die entsprechende Inventur muss dabei nicht am Bilanzstichtag, jedoch zeitnah, d. h. in der Regel innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Bestandsveränderungen, die in der Zwischenzeit stattgefunden haben, müssen Sie anhand von Belegen nachweisen.
Diese Informationen erhalten Sie aus Ihrem Inventar
- Es dokumentiert das Vermögen und die Schulden Ihres Unternehmens zu einem Stichtag und ergänzt Ihre Buchführung.
- Es bildet die Basis für die Endbestände von Vermögen und Schulden, die Sie in der Bilanz ausweisen müssen.
- Mit seiner Hilfe können Sie potenzielle Fehler im Lager oder in Ihrer Buchführung aufdecken und gegebenenfalls auch korrigieren.
So bauen Sie das Inventar korrekt auf
Sie erstellen getrennte Listen für die Vermögenswerte und Schulden, damit Sie die Werte ohne Umstände auch getrennt aufaddieren können. Dritter Bestandteil ist das Reinvermögen, also das Eigenkapital Ihres Unternehmens.
Die konkrete Gliederung Ihres Bestandsverzeichnisses hängt von den unternehmensindividuellen Besonderheiten Ihrer Firma ab. Die folgende beispielhafte Darstellung könne Sie als Grundlage heranziehen.
1. Vermögen
1. Vermögen. Beachten Sie: Sortieren Sie das Vermögen nach steigernder Liquidität, starten Sie entsprechend mit dem Anlagevermögen.
- Anlagevermögen
- bebaute Grundstücke
- unbebaute Grundstücke
- Maschinen
- Fuhrpark
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Umlaufvermögen
- Rohstoffe
- Hilfsstoffe
- Betriebsstoffe
- Unfertige Erzeugnisse
- Fertige Erzeugnisse
- Forderungen
- Bargeld (Kasse)
- Guthaben bei Kreditinstituten
2. Schulden. Hier richtet sich die Gliederung nach den vereinbarten Fälligkeiten. Starten Sie mit den längsten Fälligkeiten.
- Langfristige Schulden
- Hypothekenschulden
- Darlehensschulden
- Kurzfristige Schulden
- Verbindlichkeiten an Lieferanten
- Wechselschulden
3. Reinvermögen (dies entspricht Ihrem Eigenkapital). Sie ermitteln es, indem Sie vom aufgeführten Vermögen die Schulden subtrahieren.
Bewahren Sie die Inventare genauso wie die Bilanzen zehn Jahre, also entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, auf.
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