Warum Sie private Gegenstände in Ihr Betriebsvermögen einlegen sollten
Wie Sie damit Steuern sparen? Sie können diese Güter nach den üblichen Regeln absetzen oder abschreiben. Mit der Einlage produzieren Sie also Betriebsausgaben, obwohl für die Anschaffung gar kein Geld vom Betriebskonto geflossen ist.
Wie Sie den Einlagewert berechnen
Liegt die Anschaffung bis zu 3 Jahre zurück, ermitteln Sie den Einlagewert, indem Sie von den Brutto-Anschaffungskosten die gesetzliche Mindestabschreibung vom Tag der Anschaffung bis zum Tag der Einlage abziehen. Liegt die Anschaffung bereits mehr als 3 Jahre zurück, schätzen Sie den Wert. Eine Hilfe sind hier beispielsweise Angebote ähnlicher gebrauchter Wirtschaftsgüter in Internet-Auktionshäusern.
Legen Sie das Gut in Ihr Betriebsvermögen ein, indem Sie einen Eigenbeleg schreiben und das Gut in Ihr Anlageverzeichnis aufnehmen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmer richtet im Büro eine Warteecke für Kunden ein. Dazu nutzt er seinen alten, privaten Zweisitzer sowie die zwei passenden Sessel. Laut eBay-Angeboten schätzt erden Wert auf 330,- Euro. Er trägt die Sitzgruppe mit diesem Einlagewert am Einlagetag in sein GWG-Verzeichnis ein. Dazu benötigt er kaum eine Minute Zeit. Es sind keine Zahlungen geflossen, aber jetzt kann er zusätzlich 330 Euro von der Steuer absetzen. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30% kann er sich über eine Steuerersparnis von rund 100 Euro freuen.
Haben auch Sie private Gegenstände, die Sie betrieblich nutzen? Kümmern Sie sich um die Einlage in das Betriebsvermögen, denn Sie verschenken ansonsten bares Geld.