Bei Privateinlagen geht es in der Regel um die Einlage von abnutzbaren Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen. In den meisten Fällen handelt es sich bei Privateinlagen also um Güter, die Ihnen privat gehören oder geschenkt worden sind, von Ihnen aber nicht mehr für private, sondern inzwischen für betriebliche Zwecke genutzt werden.
Erfahrungsgemäß nutzten Existenzgründer und junge Unternehmer häufiger Privateinlagen, denn es fehlt das Geld, eine komplett neue Ausstattung für den Betrieb zu kaufen.
Typische Privateinlagen: Ein Beispiel
Bei seiner Gründung hat sich Handwerker Hans Meier gedacht: Das Wichtigste zuerst. Deshalb hat er sein Kapital zunächst genutzt, um Werkzeuge und Arbeitsmittel zu kaufen. Für die Büroausstattung reichte es später nicht mehr aus. Daher richtet er das Büro mit Privateinlagen ein. Er nutzt einen alten Tisch als Schreibtisch, sein Bruder schenkt ihm zwei Regale. Im Keller der Eltern findet er noch eine gute, gebrauchte Kaffeemaschine. Tisch, Regale und die Kaffeemaschine sind Privateinlagen.
Privateinlagen absetzen
Privateinlagen setzen Sie nach den üblichen Regeln steuerlich ab, bzw. schreiben diese ab. Obwohl Sie die Güter nicht explizit für Ihren Betrieb gekauft haben, können Sie deren Wert nach der Einlage steuerlich geltend machen. Privateinlagen mindern als Betriebsausgaben den Gewinn, obwohl keine Zahlung von Ihrem Betriebskonto erfolgt ist.
Das Absetzen von Privateinlagen ist gerecht, denn schließlich haben Sie oder ein anderer die Güter irgendwann einmal bezahlt. Nutzen Sie diese nun betrieblich, müssen Sie die Kosten logischerweise dafür geltend machen.