So dürfen Sie die Benzinkosten für Ihre Steuererklärung schätzen

Wenn Sie betrieblich viel unterwegs sind, stellen die Benzinkosten deshalb einen immer größer werdenden Kostenfaktor dar. Doch gerade bei hektischen Geschäftsreisen passiert es immer wieder, dass Tankbelege verloren gehen.

Ist auch Ihnen das schon passiert, gibt es eine gute Nachricht: Wenn Sie jetzt die Unterlagen für die Steuererklärung 2010 zusammenstellen und sehen, dass Ihnen offenbar einige Quittungen verloren gegangen sind, ist der Betriebsausgabenabzug nicht verloren!

Sie dürfen die Benzinkosten für die Steuererklärung schätzen

Falls Sie die Tankbelege nicht oder nicht vollständig gesammelt haben, dürfen Sie diese Kosten nach § 162 Abgabenordnung (AO) schätzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einer wichtigen Entscheidung bereits vor Jahren bestätigt (Urteil vom 7.4.1992, Az. VI R 113/88), auf die sich auch die Finanzämter berufen.

Sie müssen die Fahrten mit geschätzten Benzinkosten belegen können

Voraussetzung für die Schätzung nach § 162 AO ist aber: Diese Kosten sind zweifelsfrei entstanden. Sie sollten mit Belegen nachweisen können, dass Sie die geschäftlichen Fahrten, für die Sie die Benzinkosten schätzen, auch tatsächlich unternommen haben. Diesen Nachweis können Sie z. B. so führen:

Bei einer Fahrt zu einer Messe: Sie nehmen Messeeintrittskarten, Messeparkschein, evtl. Strafzettel wegen Falschparkens zu Ihren Unterlagen, um nachzuweisen, dass Sie die Messe tatsächlich besucht haben.

  • Geschäftsessen: Restaurantquittung
  • Einkauf beim Großmarkt: Kaufbelege und Ausweis für das Großmarktgelände
  • Besuch eines Kunden: Eintragungen in Ihrem Terminkalender und Schriftverkehr, in dem auf den Besuch Bezug genommen wird.

So schätzen Sie die Benzinkosten für die Steuererklärung

Sie gehen vom durchschnittlichen Benzinverbrauch Ihres Wagens auf 100 Kilometer aus. Nehmen Sie dafür einfach die Herstellerangaben. Dann brauchen Sie nur den durchschnittlichen Preis für Benzin bzw. Diesel. Diesen finden Sie schnell mit einer kurzen Recherche im Internet (z. B. beim Mineralölwirtschaftsverband unter www.mwv.de). Die Werte zum Beispiel für Dezember 2010 betragen danach jeweils pro Liter:

  • Super 147,1 Cent
  • Diesel 130,7 Cent

Beispiel: Sie haben die Benzinquittungen einer längeren Reise im Dezember 2010 verloren. Ihr Wagen verbraucht auf 100 Kilometer durchschnittlich 8 Liter Diesel. Die betrieblich gefahrene Strecke beläuft sich auf 750 Kilometer, für die Sie keine Belege haben. Dann rechnen Sie so: 750 km ÷ 100 km × 8 Liter × 1,307 € = 78,42 €, die Sie als Betriebsausgaben geltend machen können.

Für den Jahresabschluss dürfen Sie die Benzinkosten zwar auf diesem Weg schätzen – für den Vorsteuerabzug nutzt Ihnen das aber nichts. Dafür müssen Sie die Originalbelege haben!