Fotos von Straßen und Gebäuden
Grundsätzlich dürfen Sie Straßen und Gebäude fotografieren – solange Sie die Fotos von öffentlich zugänglichen Wegen aus schießen. Dennoch sollten Sie auch bei vermeintlich unverfänglichen Bildern vorsichtig sein, wenn Sie sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen wollen.Das Aber: Bei öffentlichen Gebäuden stehen möglicherweise Sicherheitsbedenken einer Veröffentlichung entgegen. In einem Privatgebäude kann der Hausbesitzer oder Grundstückseigentümer sich behelligt fühlen und die Veröffentlichung untersagen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Bild einen falschen Eindruck von den dort lebenden Menschen erweckt.
Aufnahmen von öffentlichen Kunstwerken
Das Fotografieren und Publizieren der Fotos von öffentlich zugänglichen Kunstwerken ist grundsätzlich erlaubt. Verboten ist es aber, diese Fotos zu kommerziellen Zwecken zu gebrauchen. Vor allem, wenn es sich nicht um bleibende Kunstwerke handelt. Dies haben die Gerichte anlässlich der Reichstagsverhüllung durch Christo entschieden.Das heißt für Sie: Wollen Sie ein Foto von einem Kunstwerk, das in Ihrer Stadt im öffentlichen Raum steht, in Ihre Website einbinden, könnte Ihnen das Schwierigkeiten einbringen. Es sei denn, es handelt sich beispielsweise um den fest installierten Brunnen mit den Brunnenfiguren – als bleibendes Kunstwerk.
Fotos von Personen in der Öffentlichkeit
Sie möchten ein Foto Ihrer Geschäftsstelle auf Ihre Website stellen. Damit das Foto nicht so nüchtern wirkt, platzieren Sie Passanten auf dem Foto. Solange diese wirklich ganz offensichtlich nur ein „Beiwerk“ sind und keineswegs im Mittelpunkt des Bildes stehen, ist Ihnen das erlaubt. Das heißt: Die Menschen sind auf dem Foto nicht besonders auffällig und nehmen keine spektakulären Handlungen vor – ohne sie hätte das Bild den gleichen Charakter.Bilder von öffentlichen Veranstaltungen
Sie haben mit einem Stand am Straßenfest teilgenommen und kräftig fotografiert. Die Bilder möchten Sie in Ihrer Kundenzeitschrift und auf der Website veröffentlichen? Das dürfen Sie, solange es wirklich Bilder von der Menschen- Menge sind, der Einzelne also in der Masse gesichtslos und anonym ist.Die Ausnahme hier: Handelt es sich um ein öffentlich relevantes Ereignis, wie etwa eine politische Demonstration, dürfen auch einzelne markante Teilnehmer zu sehen sein.
Menschen haben sich aus einem konkreten Anlass zusammengefunden? Nur zu: Sie dürfen auch diese Menschen- Menge bei einer Sportveranstaltung oder Parade fotografieren, nicht aber die Menschenansammlung vor einer Kasse. Das gilt nicht als zielgerichtetes Treffen.
Verboten ist es,
- Bilder zu veröffentlichen, n bei denen Einzelne mittels Teleobjektiv herangezoomt wurden und/ oder
- bei denen Einzelne offensichtlich im Mittelpunkt stehen (z. B. als schmusendes Paar).
Lassen Sie besondere Vorsicht walten, wenn auf den Fotos Minderjährige zu sehen sind. Fordern Sie unbedingt das Einverständnis der Eltern hierzu ein, bei Heranwachsenden auch deren Einverständnis.
Fotos auf Firmen-Veranstaltungen
Ein Firmen-Event ist keine öffentliche Veranstaltung. Sie brauchen deshalb das Einverständnis der Fotografierten, wenn Sie die Aufnahmen nutzen wollen. Erklären Sie auch, für welchen Zweck Sie die Fotos brauchen, wo und wie lang sie veröffentlicht werden: etwa auf der Website, im Blog oder in der Kundenzeitschrift.Achtung: Die Fotos dürfen die Personen nicht in intimen oder entwürdigenden Situationen zeigen.
Zustimmende Pose ist kein umfassendes Einverständnis
Das Lächeln in die Kamera ist keine Zustimmung zur Verwertung der Fotos. Jemand, der bei einer Preisverleihung strahlend in die Kamera lächelt, ist zwar sicher damit einverstanden, dass sein Foto im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Preisverleihung abgedruckt wird, nicht aber unbedingt mit der Nutzung in der nächsten Broschüre.Fazit: Haben Sie die Einwilligung zur Nutzung des Fotos, können Sie es getrost verwenden. Denn die Einwilligung ist bindend und kann nur bei gewichtigen Gründen zurückgezogen werden. Das wäre z. B., wenn Ihr Unternehmen in einen Skandal verwickelt wäre, mit dem der Fotografierte nicht in Verbindung gebracht werden möchte.