- Website-Betreiber, die Google Analytics einsetzen, sollten einen schriftlichen Vertrag zur Datenverarbeitung mit Google schließen. Den Vertragstext und Hinweise zum weiteren Vorgehen finden Sie in einer PDF unter folgender Website- Adresse: http://static.googleusercontent.com/external_content/untrusted_dlcp/www.google.de/de/de/intl/de/analytics/tos.pdf
- Auf Ihrer Website müssen Sie über den Einsatz von Google Analytics (= die Verarbeitung personenbezogener Daten) informieren. Diesen Hinweis bringen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung unter. Ein Muster finden Sie hier: http://www.google.com/intl/de/analytics/tos.html
- Weiter müssen Sie Ihre Website-Besucher darüber aufklären, dass sie die Verarbeitung ihrer Daten abstellen können. Zu diesem Zweck bietet Google für alle gängigen Browser so genannte Deaktivierungserweiterungen an. Die Nutzer installieren diese Zusatzfunktion in ihrem Browser und werden fortan von Google Analytics nicht mehr erfasst. Hierbei sollte möglichst auf die entsprechende Seite http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de verlinkt werden.
- Passen Sie den Analytics-Code auf Ihrer Website an. Jetzt müssen Sie nur noch durch entsprechende Einstellungen im Google-Analytics-Programmcode Google mit der Kürzung der IP-Adressen beauftragen. Dazu ist auf jeder Internetseite mit Analytics-Einbindung der Trackingcode um die Funktion „_gat._anonymizeIp();“ zu ergänzen. Über Details zum Vorgehen informiert Sie Google hier: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/
Oder Sie geben dies bei Ihrem Webmaster in Auftrag. - Löschen Sie bestehende Google-Analytics-Profile. Diese Anpassungen werden nur bei neuen Google-Analytics-Profilen wirksam. Davor erstellte Profile sind nach Ansicht der Aufsichtsbehörden unrechtmäßig erstellt und somit zu löschen.