Im Gesetz heißt es nun neu: „Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. ... Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers ... nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist."
Im Klartext: Der Gesetzgeber macht nun Vorgaben, wie Sie den Kaufbutton beschriften müssen. Nicht eindeutige Formulierungen wie:
- in den Warenkorb legen,
- weiter zur Bestellung,
- Bestellung abgeben,
- Bestellen,
sind damit künftig nicht mehr erlaubt.
Erlaubt sind dagegen Formulierungen wie:
- zahlungspflichtig oder kostenpflichtig bestellen,
- kostenpflichtigen Vertrag abschließen.
Nachdem dies alles zu lang ist, empfehlen wir folgende Aufschrift: „Kaufen“