So sieht der Gesetzgeber die Sachlage: Äußerungen in einem Internetforum, in denen der Service des Herstellers beispielsweise als zweitklassig beschrieben wird, fallen unter die Meinungsfreiheit. Der Hersteller hat in der öffentlichen Auseinandersetzung auch Kritik hinzunehmen, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird. Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht (LG) Münster in einem Urteil vom 17.01.08 (Az.: 8 O 407/07).
Im vorliegenden Fall ging es um Wasserbetten. Ein Hersteller hatte versucht, sich gegen den Betreiber einer Informationsplattform für Wasserbetten, wo es auch ein moderiertes Internetforum gibt, zu wehren, weil seine Produkte und sein Service dort in Kommentaren schlecht bewertet wurden. Diesem Anspruch widersprachen die Richter mit der Begründung, dass derartige Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Wie Sie mit einer solchen Situation professionell umgehen, zeigt Ihnen Michael Zander, Chefredakteur von OnlineMarketing aktuell .
Natürlich ist es sehr ärgerlich, wenn in Foren oder Blogs negativ über Ihr Unternehmen geschrieben wird. Bevor Sie voreilig Anwälte und Gerichte beschäftigen, überlegen Sie unbedingt, ob sich der Aufwand, die Kosten und die Folgen lohnen. Eine juristische Auseinandersetzung wird immer weitere Berichte nach sich ziehen. Und die fallen grundsätzlich negativ aus, egal, ob Sie gewinnen oder verlieren.
In den allermeisten Fällen ist es hilfreicher, sich der Diskussion zu stellen. Stehen Sie zu Fehlern oder Versäumnissen, wenn es sie denn wirklich gibt. Das können Sie in einem eigenen Blog tun oder dort, wo über Sie berichtet wird. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass Sie authentisch bleiben. Platte Marketingsprüche oder Ausreden kommen in der Web-2.0-Öffentlichkeit nicht an. Den juristischen Weg sollten Sie nur beschreiten, wenn es gar nicht zu vermeiden ist.