Benötigen Sie eine Erlaubnis für einen Plakatständer?
Platzieren Sie den Ständer direkt auf Ihrem Privatgrundstück, also z. B. in Ihrem Vorgarten, ist das okay. Stellen Sie ihn jedoch auf einen öffentlichen Gehweg, brauchen Sie dafür eine - in der Regel kostenfreie - Sondernutzungserlaubnis. Die Erlaubnis bekommen Sie, wenn der Ständer die Nutzung der öffentlichen Fläche nicht beeinträchtigt und keine Sicherheitsbedenken bestehen.
Im Klartext: Er darf Passanten nicht behindern oder gefährden.
Wo und wie beantragen Sie die Erlaubnis?
Einen Antrag auf "Erlaubnis zur Aufstellung eines Plakatständers" stellen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde (zuständige Stelle im Rathaus erfragen). Darin
- begründen Sie, warum Sie den Plakatständer brauchen (z. B. damit Kunden Sie finden und Sie auch ohne Schaufenster auf Sonderangebote aufmerksam machen können),
- beschreiben Sie den von Ihnen vorgesehenen Ständer genau (Material, Maße, am besten ein Foto beilegen) und
- zeigen Sie auf, weshalb er Passanten nicht behindern wird (z. B. breiter Fußweg an dieser Stelle, vorhandene Nische; am besten ebenfalls mit einem Foto belegen).
Gerade wenn Sie kein repräsentatives Schaufenster haben, sind Plakatständer gut geeignet, um auf Ihre Angebote aufmerksam zu machen. Die Erlaubnis zur Aufstellung ist meist leicht zu erhalten - testen Sie also diese Werbeform ruhig einmal.