Kündigung: Darf ein Arbeitnehmer die Mitnahme der Personalakte verlangen?

Frage: Ein Mitarbeiter möchte in eine andere Firma wechseln. Er möchte aber, dass wir ihm die Personalakte aushändigen. Kann er das verlangen?

Kein Recht auf Aushändigung der Personalakte

Antwort: Keine Firma in Deutschland ist verpflichtet, Personalakten zu führen. Es besteht aber eine Aufbewahrungspflicht hinsichtlich bestimmter Dokumente. Und so werden in den meisten Betrieben aber natürlich entsprechende Akten angelegt. Dort finden sich dann auch die Unterlagen über Personalführung, Fortbildung, Leistungsbeurteilung usw. Trotzdem aber hat der Arbeitnehmer kein Recht darauf, dass Sie die Personalakte aushändigen. Wohl aber hat er das Recht, jederzeit in sie einzusehen (§ 83 Betriebsverfassungsgesetz).

Personalakten unterliegen dem Datenschutzgesetz

Doch Achtung: Weil Personalakten personenbezogene Daten enthalten, unterliegen sie dem Datenschutzgesetz (§ 3 Bundesdatenschutzgesetz). Sie dürfen sie damit (ohne Erlaubnis des Arbeitnehmers) nicht an Dritte weitergeben – und Dritten, die nicht ausdrücklich befugt sind, keine Einsicht gewähren.