Der Fahrer eines Firmenwagens kann jedoch eine geringe Privatnutzung durch ein persönliches Fahrtenbuch nachweisen und sich die zu viel gezahlte Lohnsteuer in seiner Einkommensteuererklärung zurückholen. Dazu benötigt Ihr Mitarbeiter jedoch am Jahresende die exakten Kosten „seines“ Firmenwagens aus der Unternehmens- Buchhaltung. Sie als Arbeitgeber können sich diesem Wunsch nicht mit einem Verweis auf den „unzumutbaren Arbeitsaufwand“ entziehen.
Tipp: Weisen Sie die Fahrer von Firmenwagen möglichst bald auf die Möglichkeit eines privat geführten Fahrtenbuchs hin und erfassen Sie dann die Kosten jedes einzelnen Dienstwagens in Ihrer Buchhaltung auf Einzelkonten. Übrigens: Ein Fahrtenbuch muss durchgängig 12 Monate geführt werden. Ausnahme: ein Fahrzeugwechsel. Im Fahrtenbuch müssen alle Fahrten mit Datum, Kilometerstand am Anfang und am Ende sowie dem Grund der Fahrt erfasst werden.