(Hessisches Landesarbeitsgericht (LAG), 25.1.2008, Az. 10 Sa 1195/06).
Lohnabrechnung: Mitarbeiter sollte Maschinen kaufen
Der Leiter einer Einkaufsabteilung hatte unter anderem die Aufgabe, Maschinen für seinen Arbeitgeber zu erwerben. Dafür hatte er über Jahre hinweg Schmiergelder von den Auftraggebern erhalten. Das wurde nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb bekannt. Das gegen den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit den Zahlungen eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt. Der Arbeitgeber behauptete dennoch, der Abteilungsleiter habe von einem Zeugen in mehreren Teilbeiträgen insgesamt rund eine halbe Mio. € in bar als Schmiergeld erhalten.
Lohnabrechnung: Kaufpreise waren erhöht
Die Kaufpreise seien deutlich überhöht gewesen. Er verlangte daraufhin die Herausgabe der Schmiergelder. Der Arbeitnehmer bestritt derartige Zahlungen und wandte ein, dass der von ihm vereinbarte Preis angemessen gewesen sei. Das begründete er damit, dass die Maschinen auf Grund starker Preisanstiege erheblich teurer geworden seien. Das überzeugte die Richter allerdings nicht.
Lohnabrechnung: Arbeitgeber erhält Geld zurück
Die Richter gingen davon aus, dass Schmiergelder geflossen seien. Sie entschieden, dass der Arbeitgeber einen Anspruch auf Herausgabe der entsprechenden Beträge habe. Zur Begründung trugen sie vor, dass es einem Beschäftigten verboten sei, im Geschäftsbereich des Arbeitgebers von Kunden Schmiergelder entgegenzunehmen.
Tipp: Korruption ist leider weit verbreitet. Nehmen Sie das Urteil zum Anlass und weisen Sie Ihre Kollegen noch einmal eindringlich darauf hin, dass sie durch die Annahme von Schmiergeldzahlungen ihren Job gefährden. Zudem setzen sie sich dem Risiko aus, zu einem Schadensersatzanspruch verurteilt zu werden. Ein solcher besteht mindestens in Höhe der empfangenen Gelder.