Können wir seine Unterschrift verlangen?
Lohnabrechnung: Arbeitnehmer muss Lohnerhalt lediglich quittieren
Antwort: Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, eine Ausgleichsquittung zu unterschreiben. Er muss Ihnen nur, falls Sie dies von ihm verlangen, quittieren, in welcher Höhe er Lohn von Ihnen erhalten hat. Unterschreibt er eine Ausgleichsquittung, erklärt er damit, keine weiteren Ansprüche (also z. B. Auf Restzahlungen, Urlaubsabgeltung etc.) gegen Ihr Unternehmen zu haben. Damit die Quittung tatsächlich diese Wirkung hat, muss daraus eindeutig hervorgehen, dass dem Mitarbeiter keine weiteren Ansprüche zustehen.
Lohnabrechnung: Welche Ansprüche von Ausgleichsquittungen erfasst werden
Einige Ansprüche können nicht von einer Ausgleichsquittung erfasst werden. Der Mitarbeiter kann nicht verzichten auf
- tarifvertragliche Ansprüche
- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die nicht über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen,
- Entgeltfortzahlungsansprüche,
- ein qualifiziertes Zeugnis vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- Ansprüche aus einer Betriebsvereinbarung ohne Zustimmung des Betriebsrats.
Lohnabrechnung: Beispielformulierung einer Ausgleichsquittung
Beispielformulierung: „Ich bestätige, dass mir aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung keinerlei Ansprüche mehr zustehen. Darüber, dass ich nicht verpflichtet bin, diese Ausgleichsquittung zu unterzeichnen, wurde ich belehrt. Diese Erklärung habe ich sorgfältig gelesen und verstanden.“