Die Frage: Wir betreiben einen Laden in der Innenstadt, der nun in ein Einkaufscenter verlegt wird. Dadurch haben einige Mitarbeiter einen deutlich längeren Arbeitsweg (25 Kilometer, also 50 Kilometer hin und zurück). Nun behauptet eine Mitarbeiterin, die grundsätzlich mit wechseln würde, dass ich ihr die Fahrtkosten zahlen müsste. Stimmt das?
Lohnabrechnung: Änderung des Arbeitsortes nur mit Zustimmung möglich
Die Antwort: Ich kenne zwar nicht die Arbeitsverträge, die Sie mit Ihren Mitarbeitern geschlossen haben, aber in den meisten Verträgen ist meist auch der Arbeitsort geregelt. Soll der verändert werden, geht es nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters. Dies vorweg. Liegt die Zustimmung vor, brauchen Sie die Fahrtkosten nicht zu erstatten. Aber: Ist im Arbeitsvertrag der Arbeitsort nicht vereinbart (!), und Sie verlegen den Betrieb, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Versetzung des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiter. In diesem Fall müssen Sie die Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel zahlen.