Lohnabrechnung: Arzttermine nicht auf den Urlaub anrechnen
Antwort: Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an. Grundsätzlich muss Ihr Mitarbeiter nämlich versuchen, seine Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie die ausgefallene Arbeitszeit ohne Anrechnung auf den Urlaub und ohne dass der Mitarbeiter nacharbeiten müsste, bezahlen, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist (§ 616 BGB).
Lohnabrechnung: Arztbesuch zählt bei Gleitzeitregelung nicht als Arbeitszeit
Ob Sie die Ausfallzeit bezahlen müssen, hängt aber auch von der Arbeitszeitregelung im Betrieb ab. Gibt es eine Gleitzeitregelung, zählt ein Arztbesuch während der Gleitzeit nicht als Arbeitszeit. Der Mitarbeiter muss nacharbeiten – wie er es ja auch tun müsste, wenn er die Gleitzeit anderweitig privat nutzt.
Lohnabrechnung: Verlangen Sie eine Bescheinigung des Arztes
Tipp: Sie können von Ihrem Mitarbeiter eine Bescheinigung des Arztes verlangen, dass die Arztbesuche während der Arbeitszeit wirklich erforderlich sind und Termine außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich sind. Die Kosten der Bescheinigung tragen allerdings Sie als Arbeitgeber.