Lohnabrechnung: Weihnachtsgeld trotz Elternzeit?
Die Antwort: Es kommt darauf an. Leider kenne ich den Arbeitsvertrag nicht, den Sie beziehungsweise das Unternehmen mit der Arbeitnehmerin geschlossen haben. Doch es ist richtig:
Die Frage, welche Ansprüche Mitarbeiter in Elternzeit haben, bewegt die Gemüter immer wieder – vor allem wenn es ums Weihnachtsgeld geht. Dabei haben Sie die Sache selbst in der Hand: Haben Sie das Weihnachtsgeld „allen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis ungekündigt ist“ zugesagt, haben auch Mitarbeiter in Elternzeit Anspruch darauf. Denn das Arbeitsverhältnis ist während der Elternzeit nicht gekündigt. Sie müssen auch dann zahlen, wenn Sie das Weihnachtsgeld freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft zugesagt haben (BAG, 10.12.2008, 10 AZR 35/08).
Lohnabrechnung: Kein Weihnachsgeld während der Elternzeit
Wollen Sie Mitarbeitern in Elternzeit kein Weihnachtsgeld zahlen, müssen Sie das ausdrücklich regeln. Musterformulierung:
„Soweit der Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld gewährt, gilt Folgendes: Es handelt sich hier um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch besteht. Jeglicher – also auch anteilige – Anspruch auf das Weihnachtsgeld ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr über bestanden hat bzw. zum Fälligkeitszeitpunkt gekündigt ist. Eine Aufhebungsvereinbarung oder ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses steht einer Kündigung gleich.“
Auf dieser Grundlage können Sie dann jedes Jahr neu festlegen, ob und in welche Höhe Sie den übrigen Mitarbeitern Weihnachtsgeld zahlen.