Lohnabrechnung: Pausen sind vorgeschrieben
Die Antwort: Ihre Mitarbeiter dürfen nicht 8 oder 10 Stunden durcharbeiten. § 4 ArbZG sieht deshalb im Voraus festgelegte Pausen von mindestens 15 Minuten Länge vor:
Tägliche Arbeitszeit bis zu 6 Stunden | Mindestpausenzeit keine |
Die Pause muss dabei aber nicht „am Stück“ genommen, sondern kann in einzelne Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Lohnabrechnung: Wie hoch die Mindestpausenzeit ist
Beispiel: Herr Weinfurth arbeitet 8 Stunden pro Tag. Die Mindestpausenzeit beträgt somit 30 Minuten täglich. Dann wären z.B. zwei 15-minütige Pausen denkbar (oder eine 30- minütige).
Es reicht übrigens aus, wenn Sie den groben Zeitrahmen für die Pause vorgeben, also z. B. „zwischen 12 und 14 Uhr“ oder „nach spätestens 6 Arbeitsstunden“.
Lohnabrechnung: Pausen müssen tatsächlich arbeitsfrei sein
Wenn Sie Arbeitnehmer haben, die 6 1/2 Stunden arbeiten, heißt das aber nicht, dass dann 30 Minuten einfach nicht bezahlt werden. Vielmehr müssen die Pausen auch tatsächlich arbeitsfrei sein. Arbeiten die Stundenlöhner durch, muss natürlich die komplette Arbeitszeit bezahlt werden.