Zinszahlugen sind geldwerter Vorteil
Die Antwort: Ja. Sie sind verpflichtet, diesen geldwerten Vorteil in der tatsächlichen Höhe als regelmäßiges lohnsteuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu behandeln. Beispiel: Ein Mitarbeiter nimmt ein Darlehen für den Kauf einer Eigentumswohnung mit einem jährlichen Zinssatz von 6,85 % auf. Ihr Unternehmen zahlt für ihn Zinsen in Höhe von 0,85 %. Der geldwerte Vorteil besteht in diesen 0,85 %.
Achtung: Zum Arbeitsentgelt zählen Sie alle Leistungen, die einem Mitarbeiter aus dem Dienstverhältnis für das Zur-Verfügung-Stellen seiner individuellen Arbeitskraft zufließen bzw. die dieser nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse erhält.