Lohnsteuer: Gesundheitschecks sind kein Arbeitslohn
Auch wenn die Mitarbeiter hierfür keinen Cent zahlen, brauchen Sie die Aufwendungen nicht als geldwerten Vorteil für sie zu versteuern. Die Leistung zählt nicht als Lohn oder Gehalt und ist damit für Ihre Mitarbeiter völlig steuerfrei, entschied das Finanzgericht Düsseldorf kürzlich (Az. 15 K 2727/08 L).
Lohnsteuer: Arbeitgeber handelt im Eigeninteresse
In dem verhandelten Fall ging es um „Gesundheits-Checks“ bzw. „Manageruntersuchungen“, zu denen die Geschäftsführung ihre Führungskräfte regelmäßig alle 2 Jahre aufforderte. Die Untersuchungen nahm ein niedergelassener Facharzt vor, den das Unternehmen ausgesucht und beauftragt hatte. Das Unternehmen zahlte sämtliche Kosten. Von den Ergebnissen der Untersuchungen erfuhr es nichts.
Lohnsteuer: Deshalb ist die Leistung für Ihre Mitarbeiter steuerfrei
- Bei Untersuchungen, die der Früherkennung schwerwiegender Krankheiten dienen, wie insbesondere Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie der Krebsvorsorge, überwiegt das überwiegende eigenbetriebliche Interesse an der Teilnahme der Mitarbeiter an diesen Untersuchungen. Denn: Gerade leitende Angestellte sind bei krankheitsbedingtem Ausfall besonders schwer zu ersetzen.
- Die Mitarbeiter wiederum würden mit einem solchen Angebot nicht bereichert. Denn die Kosten für eine privat durchgeführte Vorsorgeuntersuchung wären ihnen sonst von ihren Krankenkassen erstattet worden.
Außerdem, so argumentierten die Richter, hätte es nahegelegen, andere Differenzierungen zu wählen, wenn es darum gegangen wäre, leitende Mitarbeiter für ihre Leistungen zu belohnen: konkreter Arbeitserfolg, persönliche Leistungen oder auch etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Achtung: Ist eine Maßnahme an solche Kriterien gebunden, sind die Aufwendungen für Ihre Mitarbeiter steuerpflichtig.