Das bedeutet für viele Beschäftigte möglicherweise eine Steuernachzahlung im kommenden Jahr. Darauf sollten Sie die Mitarbeiter schon jetzt hinweisen, sonst stehen diese im nächsten Jahr Schlange vor Ihrem Büro – und zwar unangenehm überrascht.
Lohnsteuer Kurzarbeit: Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeitergeld
Progressionsvorbehalt bedeutet im Fall des Kurzarbeitergelds: Der Steuersatz für den Mitarbeiter bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer richtet sich nach seinem Kurzlohn plus Kurzarbeitergeld. Warum dies bei Arbeitnehmern zu einer Steuernachzahlung führen kann, sehen Sie an folgendem
Beispiel: Ihr Unternehmen ordnet für das gesamte Jahr 2009 Kurzarbeit (50 %) an. Ein Mitarbeiter verdient monatlich 3.000 €, jährlich also 36.000 €. Bedingt durch die Kurzarbeit erhält er im Jahr 2009 monatlich 1.500 €, damit jährlich 18.000 €.
Lohnsteuer Kurzarbeit: Wie Sie die Steuernachzahlung bei Kurzarbeit berechnen
Wie viel der Mitarbeiter nach seiner Einkommensteuererklärung an Steuern nachzahlen muss, ermitteln Sie folgendermaßen:
- Von seinem Bruttoentgelt (18.000 €) führen Sie 2009 insgesamt 1.425 € Lohnsteuer ab, wenn der Beschäftigte beispielsweise die Lohnsteuerklasse I hat.
- Wenn kein Kind in seinem Haushalt lebt, erhält der Mitarbeiter 60 % seines ausgefallenen Entgelts als Kurzarbeitergeld (Berechnung: pauschaliertes Istentgelt minus pauschaliertes Sollentgelt; beide Werte entnehmen Sie der Tabelle, die Sie in unserem Downloadbereich finden).
- Das sind jährlich 5.347,32 € Kurzarbeitergeld. Hiervon müssen Sie keine Lohnsteuer abführen, der Betrag führt aber dazu, dass das Einkommen mit einem höheren Prozentsatz besteuert wird.
- Die Einkommensteuer des Mitarbeiters, die nachträglich berechnet wird, beträgt für 18.000 € (das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von 14.855 €) unter Berücksichtigung der 5.347,32 € Kurzarbeitergeld insgesamt 2.069 €. Der Durchschnittssteuersatz ist durch das Kurzarbeitergeld auf 13,93 % gestiegen.
- Dieser Beschäftigte muss also im Jahr 2010 voraussichtlich 644 € Steuern nachzahlen.