Der Stopp von ELENA hat keinerlei Auswirkungen hierauf, denn:
Es handelt sich um zwei verschiedene Verfahren mit verschiedenem Zweck. Die Datenbanken sind völlig unabhängig voneinander. Es gibt auch keinen Datenaustausch untereinander.
Dazu schreibt die Bundesregierung durchaus treffend:
Während mit dem ELENA-Verfahren von den Arbeitgebern Daten zum Arbeitsentgelt für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Zwecke zusammengefasst erhoben und gespeichert werden sollten und verschiedene Behörden für ihre Verfahren und Bescheinigungen darauf zugreifen dürfen sollten, dient das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte lediglich dazu, die für den Einbehalt von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Arbeitslohn erforderlichen Abzugsmerkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge und ggf. andere Freibeträge, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren, elektronisch zu speichern und dem Arbeitgeber zum Abruf zur Verfügung zu stellen.
Man kann das natürlich schöner schreiben. Zum Beispiel in mehreren Sätzen, damit es der Normalleser auch beim ersten Mal versteht … Doch was die Bundesregierung sagen will ist: Das eine Verfahren ersetzt die „händische“ Lohnsteuerkarte, das andere diente der zusätzlichen Datenerhebung.
Kurzum:
- Im ELStAM-Verfahren werden keine Daten erhoben, die nicht auch bisher schon für den Lohnsteuerabzug erhoben wurden.
- Zugriff auf die Daten hat (anders als bei ELENA) ausschließlich die zuständige Finanzverwaltung.
- Ausnahme: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, elektronisch oder über ihr Finanzamt einzusehen, welche elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale über sie gespeichert sind.
Die endgültigen Regelungen zum ELStAM-Verfahren werden planmäßig Ende dieses Jahres beschlossen. Der geplante endgültige Start ist dann der 1.1.2012.