Es ist möglich, dass
- die Mutter die Elternzeit für die gesamten drei Jahre in Anspruch nimmt,
- der Vater die Elternzeit für die gesamten drei Jahre in Anspruch nimmt,
- der Dreijahreszeitraum zwischen den Eltern aufgeteilt wird,
- die Elternzeit gemeinsam genommen wird,
- nur eine verkürzte Elternzeit beantragt wird oder
- bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zu einem späteren Zeitpunkt genommen wird.
Die Eltern können die Elternzeit einzeln oder auch gemeinsam auf maximal vier Zeitabschnitte verteilen.
Beispiel 1:
Ihre Mitarbeiterin Claudia Blank wird am 15.9.2010 Mutter. entscheidet sich dafür,
- zunächst lediglich ein halbes Jahr zu Hause zu bleiben und
- erst nach der Vollendung des zweiten Lebensjahres ihres Kindes weitere zwölf Monate lang für die Erziehung ihrer Tochter zu sorgen.
Beispiel 2:
Ihre Mitarbeiterin Natalie Rosen plant, die Elternzeiten für ihre Kinder Andrea (geboren am 1.10.2010) und Martin (geboren am 1.11.2011) zunächst für zwei Jahre zu beantragen. Jeweils bis zu zwölf Monate können zu späteren Zeiten genommen werden.
So kann Frau Rosen die Elternzeiten planen:
- Andrea: 1.10.2010 bis 31.10.2012 (zwei Jahre und ein Monat)
- Martin: 1.11.2012 bis 31.10.2014 (zwei Jahre)
- Andrea: 1.11.2012 bis 30.9.2015 (restliche elf Monate)
- Martin: 1.10.2015 bis 30.9.2016 (ein Jahr)
Aufgrund dieser Verteilung kann Frau Rosen ingesamt für fünf Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.
Beispiel 3:
Dagmar Hohn bekommt am 1.9.2010 Zwillinge, Sandra und Petra. Frau Hohn kann für Sandra bis zum 31.10.2012. Elternzeit nehmen und zwölf Monate auf einen späteren Zeitraum verschieben.
Die Elternzeit für Petra beginnt am 1.11.2012 und endet mit dem vollendeten dritten Lebensjahr. Auch für Petra werden zwölf Monate der Elternzeit später in Anspruch genommen.
So plant Frau Hohn die Elternzeit:
- Sandra: 1.9.2010 bis 31.8.2012 (zwei Jahre)
- Petra: 1.9.2012 bis 31.8.2013 (zwölf Monate)
- Sandra: 1.9.2013 bis 31.8.2014 (zwölf Monate)
- Petra: 1.9.2014 bis 31.8.2015 (zwölf Monate)
Auch hier kann durch geschickte Planung und mit Ihrer Zustimmung eine Elternzeit von fünf Jahren in Anspruch genommen werden.