Aber: Seit 1.7.2011 müssen Sie dies maschinell tun.
§ 23 c Abs. 2 Sozialgesetzbuch-Viertes Buch (SGB IV) bestimmt allerdings den 1.1.2011 als Beginn des maschinellen Verfahrens. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben gemeinsame Grundsätze für die Erstattung dieser Mitteilungen erlassen, die vom 12.5.2010 datieren. In diesen Grundsätzen weisen sie daraufhin, dass aufgrund notwendig gewordener Änderungen und um eine sicheres Anlaufen des Verfahrens zu gewährleisten, optional bis 30.6.2011 die bisherigen Entgeltbescheinigungen weiterhin in Papierform erstattet werden können.
Die Verdienstbescheinigungen werden von den Versicherungsträgern zur Berechnung folgender Leistungen benutzt:
- Krankengeld,
- Verletztengeld,
- Übergangsgeld,
- Mutterschaftsgeld.
Tipp:
Das neue Verfahren entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das bereits bei den „üblichen“ Sozialversicherungsmeldungen angewandt wird.