Beachten Sie: Seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes müssen Bewerber im Lebenslauf folgende Angaben nicht mehr machen:
- Geburtsdatum/-ort
- Geschlecht
- Familienstand
- Lichtbild
- Nationalität
- Religion
- Zahl der Kinder
Checkliste: So prüfen Sie Lebensläufe strukturiert und effizient
- Das Layout ist gut strukturiert, übersichtlich, einheitlich und ansprechend.
- Der Lebenslauf enthält alle relevanten Kontaktdaten wie Vorname, Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse.
- Die wichtigsten Lebenslaufdaten stehen auf der ersten Seite.
- Der Lebenslauf enthält keine Rechtschreibfehler.
- Der Lebenslauf ist nicht länger als 2, maximal 3 Seiten.
- Sie können den Lebenslauf fließend lesen und erkennen sofort einen roten Faden.
D. h.: Die Ausbildung, die erworbenen Qualifikationen und die Erfahrungen bauen logisch aufeinander auf.
__ads-468x60-centered__ - Der Lebenslauf ist lückenlos. Falls nicht: Werden Lücken glaubhaft erklärt?
- „Umwege“ im Lebenslauf werden nachvollziehbar dargestellt und kurz erläutert.
- Der Kandidat weist ausreichende Qualifikationen für die in der Stellenanzeige geforderten Kompetenzen aus. Er versucht nicht, den Mangel an Qualifikation nicht durch wahllose Angaben von Praktika aufzumöbeln.
- Der Lebenslauf entspricht den fachlichen Voraussetzungen, die Sie in der Stellenanzeige gefordert haben. Darauf sollten in jedem Fall die jüngsten Positionen und die Ausbildung hinweisen.
- Der Bewerber war auch über längere Zeiträume bei einem Unternehmen tätig.
Vorsicht: Ist die Dauer der Anstellungen immer sehr kurz, nicht länger als ein bis 2 Jahre, weist das auf einen unsteten Jobhopper hin. - er Bewerber weist auf sein zusätzliches Engagement neben Studium und Bewerbung hin, z. B. ehrenamtliche Tätigkeit, Vereinstätigkeit usw.
- Der Lebenslauf ist chronologisch und mit monatlichen Zeitangaben untermauert.
Vorsicht: Gibt der Kandidat im Lebenslauf nur Zeiträume und Erfahrungen wieder, die er zeitlich nicht einordnet, will er große Lücken verschleiern. Beispiel: 4 Jahre Erfahrung als Mitarbeiter im Pflegedienst - Der Bewerber nennt zu jeder Tätigkeit den zugehörigen Firmennamen und Arbeitsort.
- Der Bewerber zählt zu jeder Tätigkeit 3 bis 5 Hauptaufgaben auf.
- Er spezifiziert seine Sprachkenntnisse, z. B. Grundkenntnisse, fließend, Muttersprachler
Fazit: Stellen Sie den Daten im Lebenslauf immer die Zeugnisse und Angaben im Anschreiben gegenüber. Nicht selten finden Sie hier Widersprüche, Lücken und Ungereimtheiten