1. Diese Punkte sollte Ihre Stellenanzeige IMMER enthalten
Stellen Sie Ihr Unternehmen vor. In Ihrer Stellenanzeige sollte sich die Corporate Identity Ihres Unternehmens unbedingt wiederfinden. Diese dokumentieren Sie mit Ihrem Unternehmenslogo und den Firmenfarben. Nehmen Sie außerdem die folgenden Punkte auf:
- den Namen des Unternehmens
- die Branche, in der Ihr Unternehmen tätig ist
- die Kernkompetenzen, durch die Ihr Unternehmen sich auszeichnet
- was Ihre Unternehmenskultur ausmacht
- wie Sie sich den idealen Mitarbeiter vorstellen
2. Geben Sie klare Informationen über die zu besetzende Position
Viele Stellenanzeigen sind zu allgemein gehalten. Die Folge: Es bewerben sich nicht passende oder unqualifizierte Interessenten. Das aber verursacht nur unnötige Kosten. Nehmen Sie sich am besten die aktuelle Stellenbeschreibung der zu besetzenden Position zur Hand, und formulieren Sie danach die Anforderungen. Umreißen Sie den Verantwortungsbereich des neuen Mitarbeiters in der Stellenanzeige, und weisen Sie auf die Entwicklungsmöglichkeiten hin, die ihn in Ihrem Unternehmen erwarten. Geben Sie außerdem an, ab wann die Stelle besetzt werden soll und möglicherweise auch warum (z. B. Ruhestand, Elternzeit).
3. Formulieren Sie klar Ihre Qualifikationsanforderungen:
- Welche Ausbildung muss der Mitarbeiter haben?
- Braucht er Berufserfahrung?
- Welche Zusatzqualifikationen wünschen Sie sich?
- Welchen Mitarbeitertyp suchen Sie: einen Teamplayer, eine Führungskraft, den Kreativen, den Macher?
4. Nennen Sie Bewerbern einen Ansprechpartner
Viele Bewerber möchten den Namen der Person erfahren, die sie dann in ihrer schriftlichen Bewerbung persönlich ansprechen können. Mit einem Ansprechpartner wirkt eine Stellenanzeige auch gleich kompetenter und persönlicher. Machen Sie deshalb immer folgende Angaben:
- die vollständige Adresse des Unternehmens mit Angabe der Website.
- Ansprechpartner, evtl. mit Telefonnummer, in jedem Fall aber mit Faxnummer
- und E-Mail-Adresse.
Wichtig: Ein bisschen Werbung für Ihr Unternehmen in der Stellenanzeige darf natürlich sein. Stellen Sie die Arbeitsbedingungen, die Anforderungen der Stelle und das Teamklima aber nicht unrealistisch rosig dar, sondern finden Sie hier einen goldenen Mittelweg zwischen Realität und Werbung. Denn mittelfristig bringt es Ihnen nichts, wenn Sie einen Bewerber einstellen, der wegen der falschen Erwartungen schnell wieder kündigt.
5. Fragen Sie gegebenenfalls nach der Gehaltsvorstellung des Bewerbers
Wenn Sie eine Vorauswahl treffen wollen, bitten Sie in der Stellenanzeige um die Gehaltsvorstellungen des Bewerbers.
Eine andere Möglichkeit für Bewerber ist es natürlich auch, Fragen einfach zurückzuweisen.
Im Ergebnis steht aber fest, dass bei unzulässigen Fragen ein Recht zur Lüge besteht. Ein Anfechtungsrecht besteht bei einer Falschbeantwortung für den Arbeitgeber nicht. Das gilt allerdings nicht für lediglich provokante Fragen.
Unzulässige Fragen sind beispielsweise:
- die Frage nach Schwangerschaft oder Kinderwunsch
- die Frage nach einer Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit