Bei der Gelegenheit haben wir in einem Ratgeber gelesen, dass wir bei jeder Stellenausschreibung die Agentur für Arbeit einschalten müssen. Warum das denn? Wir suchen aktuell einen IT-Systemelektroniker für die bei uns verwendete Mess- und Regelungstechnik. Da hilft uns die Arbeitsagentur doch sowieso nicht weiter! Also immer mal wieder nur was Neues oder müssen wir das wirklich beachten?
Die Antwort: Das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sind schon sehr kompliziert. Und es wird wohl auch niemals auf einen Bierdeckel passen, wie vielleicht einmal das Steuerrecht. Aber nun zu Ihrer Frage: Die Arbeitsagentur sollten Sie stets einschalten. Nach § 81 SGB IX sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze
- mit schwerbehinderten Menschen und
- insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen,
besetzt werden können.
Es gibt natürlich immer wieder Arbeitgeber, die gegen diese Pflicht wissentlich oder unwissentlich verstoßen. Das kann unter Diskriminierungsgesichtspunkten ausgesprochen teuer werden. Denn verletzen Sie diese Pflicht, stellt dies ein Indiz dafür dar, dass ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber wegen seiner Behinderung benachteiligt wurde.
Das Bundesarbeitsgerichts hat auch genauso geurteilt (Urteil des vom 13.10.2011, Az.: 8 AZR 608/10). In dem Fall hatte ein schwerbehinderter Betriebswirt die Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst absolviert und sich bei einer Gemeinde beworben. Diese stellte aber einen anderen Bewerber ein. Die Arbeitsagentur wurde zuvor nicht eingeschaltet. Daraufhin klagte der schwerbehinderte Bewerber auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Das Bundesarbeitsgericht entschied: zu recht! Alle Arbeitgeber haben zunächst zu prüfen, ob schwerbehinderte Menschen Berücksichtigung finden können. Wird die Arbeitsagentur nicht eingeschaltet, liegt ein Indiz für eine Diskriminierung vor. Und die Entkräftung ist für Arbeitgeber ausgesprochen schwierig.
Also: Bei jeder Stellenausschreibung die Agentur für Arbeit in die Suche mit einzubeziehen.