Kassenprüfer stellen fest, ob die Finanzmittel wirtschaftlich sinnvoll und mit dem Haushaltsplan übereinstimmend verwendet wurden. Dazu zählt die
· Überprüfung der Bargeldgeschäfte und Barbelege;
· Prüfung der Konten, insbesondere, ob die Einnahmen richtig zugeordnet wurden (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Geschäftsbetrieb etc.);
· Prüfung, ob die Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß eingegangen sind;
· Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten;
· Prüfung des ordnungsgemäßen Jahresabschlusses;
· Überprüfung des Vereinsvermögens;
· Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Buchführungsvorschriften;
· Prüfung, ob steuerliche Vorschriften eingehalten wurden;
· Prüfung, ob die Ausgaben mit den Satzungsvorschriften harmonieren;
· die Prüfung der Finanzlage des Vereins allgemein, auch im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit in der Zukunft.
Alexander Blankenstein, Rechtsanwalt und Vereinsrechtsexperte, Köln, Tel. 0221 27127-00