Ich habe eine Rechnung über eine GEZ-Gebühr für Rundfunk erhalten.Sämtliche Fernseher und Radios in unserem Haus, in dem ich auch ein Büro habe, gehören meiner Partnerin, und die zahlt dafür schon die GEZ-Gebühr! Das ist doch frech, jetzt mir einfach eine Rechnung zu schicken! Müssen wir etwa doppelt zahlen?
Antwort: Die folgende Regelung könnte dahinterstecken: Mit der GEZ-Gebühr, die für private Rundfunkempfangsgeräte gezahlt wird, ist die betriebliche Nutzung nicht mit abgegolten. Die GEZ wird davon ausgehen, dass Ihnen ein Auto gehört. Nutzen Sie das auch nur ab und zu mal für eine Geschäftsfahrt, haben Sie das Radio darin geschäftlich anzumelden. Es reicht aus, wenn Sie das Radio nutzen könnten. Ob sie es tun, spielt keine Rolle. Übrigens gilt diese Regelung auch für Navigationsgeräte mit Empfangsteil.
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Zudem sind Sie seit 2007 zur Zahlung einer GEZ-Gebühr für Ihren PC oder Ihr Handy verpflichtet, wenn die internetfähig sind. Kaum vorstellbar, dass ein Unternehmer gar kein solches Gerät besitzt, denn wer könnte heute noch auf einen Internet-Anschluss verzichten?
Offensichtlich ist aufgefallen, dass Sie als Unternehmer noch gar kein Rundfunkgerät angemeldet haben.
Um die GEZ-Gebühr für „neuartige Rundfunkgeräte“ kommen Sie nicht herum
Prüfen Sie die erhaltene "Rechnung" noch einmal genau. Handelt es sich dabei vielleicht um einen Bescheid? Zumindest mit der Zahlung einer GEZ-Gebühr für "neuartige Rundfunkgeräte" sollten Sie sich jetzt abfinden – sonst kommen vielleicht noch Nachforderungen auf Sie zu, wenn die GEZ Ihrem Fall näher nachgeht. Sind Sie sich hingegen sicher, einen falschen Bescheid erhalten zu haben, legen Sie dagegen schriftlich Rechtsmittel ein.Diese GEZ-Gebühren müssen Sie für Rundfunk-Empfangsgeräte zahlen
- Fernseher: 17,03 € pro Gerät
- (Auto-)Radio: 5,52 € pro Gerät
- "Neuartige Rundfunkgeräte" (z.B. internetfähige Computer oder Handys): 5,52 € pro Betriebsstätte . Diese GEZ-Gebühr wird aber nur erhoben, wenn nicht bereits ein Fernseher oder Radio angemeldet ist.